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Lausten, die anderen aber unter denen 6 können auch sonst zum
reuthen gebrauchet von dir werden, welche einen guten Schritt
gehen werden. Diese Klepper vor dein Persohu soll sonst nie
mand reuthen als du, dann andere Verderbens nur, das ist zu
verstehen, wann sie schon zum Reuthen abgerichtet sein, so von
anderen beschehen muß und zwar von denen Jägern, so sie
lehrnen sicher laufen, darnach müssen sie nimmer von ihnen
geritten werden, dann sie reuthen solche nur krump und zu
Boden, so schabt ist, dann ein gutter und sicherer Lauster soll
aufs Längst als möglich ist erhalten werden, dann man nicht
allezeit so gut und sicher überkommet. Ehe das Jagen im Früh
ling angehet, sollen sie in Athem darvor gebracht werden, nicht
auf einmal, sondern gemach nach und nach, das erstmal eine
halbe viertel Stund, und also von zeit zu zeit was länger, bis
eine ganze Stund, wann sie vom Gejadt heimkommen sein, soll
man ihnen die Sachen machen, wie aldorten bei der Jagt ist
angeordnet worden. . . .
Von Künstlern (Fol. 241).
Wir haben auch unter andere deine Bediente einen Mahler
und Bildhauer gesetzet und selbige gar nützlich, dann was also
im Hauß beschicht und gemahlet wird, leichter und wohlfeiler
zu haben, als durch die fremde, welche fremde vornehme in der
Kunst ihr Arbeit sehr hoch anschlagen, so in große Summa
hinauslaufet, von einem einheimischen Guten solche Werk in und
durch die bloße habende Bestallung habhaft werden können; da
dergleichen vornehme Mahler und Bildhauer können bekommen
werden, so dienen wollen, in alle Weg aufzunehmen sein und
mit gutter Bestallung zu versehen, damit sie gerne verbleiben,
den großen Nutz und Schatz in ihrer Kunst durch dergleichen
überkommen wirst, dardurch die Palatin, Kirchen, und was man
sonsten gebauet hätte und bauen wollte, gemahlet können werden,
die Gartten aber in denen Brunnen und anderen Orten in
denen Loggien, Altanen und Gallerten, so Statuen leiden und