Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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so mir auf denen Kaunitschischen Güettern zueständig, cediert 
und übergeben, Euch auch zugleich auf dieselben mit Bezahlung 
Eures alten außstendigen Kriegsverdienen gdgst verweisen, und 
noch zu einer wolverdienten Kay: Gnadt, ainhundert tausend 
gülden allergudgst verwilliget, Deren Ihr Euch cbenmeßig auf 
obbemelteu Kaunitschischen Güttern zahlhaft zu machen, und 
über jetztberürte Anweisungen mehrers nicht herauszugeben schul 
dig sein sollet, allß was sich nach billich beschehener Schätzung 
und Anschlag der Gütter in der Uebermaß befinden wirdet. Jn- 
maßen Ich dann deßwegen des Cardinalen von Dietrichstein L. 
bereit zuegeschriben, und die gdgste Verordnung gethan, Euch zu 
Vollzihung diser Meiner gsten Resolution alsbalden die Güetter 
einantworten und in die würkliche Posseß geben zu lassen. Deßen 
Ich euch in einem und andern zur uachrichtuug erindern wöllen, 
Bleib Euch beuebens mit Kayser: und Laudtsfürstlicheu Gnaden 
jeder Zeit wohlgewogen. Geben in Meiner Statt Weiß, den 
6. Novembris ao 1622. 
Ferdinandt. 
Beilage VI. 
Auszüge ans des Fürsten Karl Eusebius Instruction für seinen 
Sohn Hans Adam. 
Von den Gemälden (Fol. 211 ff.). 
Die Quardaroba ist in einer glitten Ordnung und Stand 
zu erhalten, auch höchst nothwendig, in welcher alle Mobilia 
und Raritäten sein, gehalten werden, und also in eines Quar- 
derob Unfleiß und Untren großer und höchster Schaden ent 
stehen kann, so in allwcg zu verhüten. . . . Besonders was 
verderben kann, also fleißig und genau muß zugesehen werden, 
von dir und deinem Marschalk, absonders auf die Gemahl, so
	        

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