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so mir auf denen Kaunitschischen Güettern zueständig, cediert
und übergeben, Euch auch zugleich auf dieselben mit Bezahlung
Eures alten außstendigen Kriegsverdienen gdgst verweisen, und
noch zu einer wolverdienten Kay: Gnadt, ainhundert tausend
gülden allergudgst verwilliget, Deren Ihr Euch cbenmeßig auf
obbemelteu Kaunitschischen Güttern zahlhaft zu machen, und
über jetztberürte Anweisungen mehrers nicht herauszugeben schul
dig sein sollet, allß was sich nach billich beschehener Schätzung
und Anschlag der Gütter in der Uebermaß befinden wirdet. Jn-
maßen Ich dann deßwegen des Cardinalen von Dietrichstein L.
bereit zuegeschriben, und die gdgste Verordnung gethan, Euch zu
Vollzihung diser Meiner gsten Resolution alsbalden die Güetter
einantworten und in die würkliche Posseß geben zu lassen. Deßen
Ich euch in einem und andern zur uachrichtuug erindern wöllen,
Bleib Euch beuebens mit Kayser: und Laudtsfürstlicheu Gnaden
jeder Zeit wohlgewogen. Geben in Meiner Statt Weiß, den
6. Novembris ao 1622.
Ferdinandt.
Beilage VI.
Auszüge ans des Fürsten Karl Eusebius Instruction für seinen
Sohn Hans Adam.
Von den Gemälden (Fol. 211 ff.).
Die Quardaroba ist in einer glitten Ordnung und Stand
zu erhalten, auch höchst nothwendig, in welcher alle Mobilia
und Raritäten sein, gehalten werden, und also in eines Quar-
derob Unfleiß und Untren großer und höchster Schaden ent
stehen kann, so in allwcg zu verhüten. . . . Besonders was
verderben kann, also fleißig und genau muß zugesehen werden,
von dir und deinem Marschalk, absonders auf die Gemahl, so