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Plätze errichteten, zun: Theil mit der Kaiserin, in deren Protec
tion und Oberleitung (durch das Direetorinm in publicis et
cameralibus) das Institut gestellt wurde, auch einige Ver
änderungen sich nothwendig erwiesen, so datirt der definitive,
von der Kaiserin Maria Theresia bestätigte Stiftsbries erst vom
8. September 1756 '). Das Institut war darnach nur für
adelige Jünglinge katholischer Religion bestimmt, sie zum Besten
des gemeinen Wesens zu erziehen, sie in allen erforderlichen
Wissenschaften und allen anständigen Exercitien auszubilden. Der
eigentliche Unterricht war in die Hände der Piaristen gelegt;
es wurden aber außerdem noch fünf weltliche Professoren be
stellt, drei für die verschiedenen Fächer der Rechtswissenschaft,
einer für die Militär- und einer für die Civilbaukunst, des
gleichen ein Tanzmeister, ein Fechtmeister und ein Ober- und
zwei Unterbereiter. Für Pflege und Unterricht hatten die Zög
linge jährlich 600 fl. zu zahlen; da aber diese Summe nicht aus
reichte, so zahlte die Herzogin jährlich 10.000 fl. hinzu, zu welcher
Zahlung sie auch ihren Nachfolger im Testamente verpflichtete.
Gemäß diesem Stiftsbrief bestand die savoyische Akademie unver
ändert bis zum Jahre 1778; damals aber ging sie nach Uebcrein-
kommen zwischen der kaiserlichen Regierung und dem fürstlichen
Hause Liechtenstein ganz in das von der Kaiserin Maria Theresia
gestiftete Theresianum auf. Dies geschah wohl keineswegs in
Uebereinstimmung mit dem Willen der Stifterin, die im Testa
mente nicht genug Mühe und Sorgfalt zeigen kann, ihren
Stiftungen die Ewigkeit zu sichern, ja ihren Universalerben aus
drücklich von der Zahlungspflicht entbindet, im Falle mit ihrer
Akademie durchgreifende Veränderungen vorgenommen würden.
Das adelige Damenstift war die letzte der drei großen
Stiftungen. Der Stiftbrief datirt vom 18. August 1769, die
Statuten vom 20. August desselben Jahres, die kaiserliche Be
stätigung vom 21. Juli 1772. Die Kaiserin Maria Theresia
>) Liechtenst. Archiv.