Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

353 
ebenfalls der Fürst Joseph Wenzel einen Antheil erhalten, näm 
lich die Herrschaft Butschavitz (nebst Turnau, welche Hans Adams 
Eigen w'ar), während die andere Hälfte, Posoritz und Nowihrad, 
dem Fürsten Emanuel zugedacht war. Diese Verfügung wurde 
aber mit Erfolg vom Fürsten Anton Florian angefochten. Auch 
von den Häusern in Brünn wurde eines dem Fürsten Joseph 
Wenzel, das andere dem Fürsten Emanuel bestimmt. 
Der Fürst Emanuel erhielt die auf der kleinen Seite in 
Prag gelegenen Häuser nebst dem Gute Rostock mit dem Ueber- 
gang auf seinen jüngeren Bruder Johann Anton im Falle des 
Todes ohne männliche Kinder, ferner die vom Grafen Sinzcn- 
dorf erkauften Herrschaften Weißenbnrg und Kirchberg in Oester 
reich, desgleichen „das von Ihrer Exzellenz sel. Grafen Kaunitz 
d. 23. April 1694 erkaufte auf dem Platz gegen dem Heiligen 
kreuz liegende und mit 115.000 Gulden bezahlte und aufgebaute 
Haus", d. i. das neue Palais in der Löwelbastei und dazu das 
Palais und den Garten in der Roßau sammt dem sogenannten 
Pomeranzenhause davor und dein Brauhause iu Lichtenthal, alles 
als Primogenitur mit dem Uebergaug erst auf den jüngeren, 
dam: auf den älteren Bruder, jedoch mit der Bedingung, daß 
seine Wittwe Erdmunda zeitlebens und die drei unverheiratheten 
Töchter bis zu ihrer Verheirathung in dem Stadthause die 
Wohnung haben. 
Den: Fürsten Johann waren die Herrschaften Landskron 
und Landsberg lcgirt, sodann die Herrschaft Lipto-Ujvar in Un 
garn nebst einer Anzahl Dörfer in Mähren, die vom Fürsten 
Maximilian im Jahre 1618 erkauft worden waren, Rossani, 
Ottinowes u. a. 
Alle übrigen unbeweglichen Güter fielen nach dem Testa 
mente den fünf Töchtern zu, und zwar als Allod. Die beiden 
Töchter Maria Elisabeth, verwittwcte Fürstin Liechtenstein, und 
Antonie Gräfin Czobor erhielten zusammen die vom Grafen 
Oppersdorf erkaufte Herrschaft Göding, zu gleichen Theilen zu 
theilen; Gabriele erhielt die Herrschaft Sternberg, dazu die 
Falke, Liechtenstein. II. Bd. 23
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.