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Palast zu krönen. Martinelli ließ Jnnenhof und Kuppel weg
und gewann Leben und Bewegung durch Vor- oder Zurücktreten
der Mitte und der Seiteutheile, nebst Hinzufügung von Arkaden
und Veranden auf den Seiten. Die Vordersa^ade stellt sich in
grandioser Einfachheit dar, die Mitte sehr wenig vorspringend,
nur mit ihrem Gesims das Hauptgesims durchbrechend, aber die
große mit fünf Bogen offene Halle oder Durchfahrt macht die
Wirkung ebenso malerisch wie großartig. Ueberhaupt ist alles
in diesem Sinne gehalten: die zwei gleichen, überaus breiten
Treppen aus rothem Salzburger Marmor, die zu beiden Seiten
des Vestibüls in das erste oder Hauptgeschoß hinaufführen, die
Riesenhalle, von gewaltigen Halbsäulen und Nischen umgeben,
durch beide Geschoße sich erhebend und mit einem Spiegelgewölbe
von außerordentlicher Spannweite überdeckt, dahinter die Säle
und Gemächer, hoch, luftig, mit Marmorkaminen und marmor
nen Thürfassungen. Alles ist in so großartigen Verhältnissen
gedacht, daß es einem heutigen Architekten gar nicht in den Sinn
kommen würde, mit ihnen zu rechnen, noch einem Bauherrn, in
ihnen zu leben. Das Gebäude war aber als Sommerpalast
gedacht und erbaut und nicht als Bildergalerie, wozu es seit
dem Anfange dieses Jahrhunderts gemacht worden.
Das große Vestibül oder die als Durchfahrt dienende
Halle, sowie die Plafonds der nach dem Garten zu gelegenen
gewölbten Gemächer des Erdgeschosses und, wie es heißt, auch
die Decken der beiden Stiegenhäuser ließ der Fürst durch den
Maler Johann Rottmayer ausmalen. Derselbe, geboren in
Laufen, war ein Schüler Karl Loth's, malte später in Salzburg
und wurde darnach in Wien Hofmaler Josephs I. und Karls VI.
Seine frischen, farbenreichen Fresken mythologischen Inhalts er
innern an die Schule, aus welcher er hervorgegangen. Diejeni
gen, welche er in dem Noßauer Palaiö für den Fürsten Liech
tenstein ausführte, sind fast sämmtlich noch wohl erhalten, selbst
die in der offenen Halle. Nur diejenigen im Stiegenhause sind
verschwunden oder heute zugedeckt unter den großen Gemälden
Falke, Liechtenstein. II. Bd. 22