Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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gewesen mit Walpurgis, Tochter von Johannes, letztem Grafen 
zu Rietberg und Herren zu Esens, Stedesdorf und Wittmund, 
welcher im Jahre 1562 ohne männliche Erben starb. Walpurgis 
hatte eine Schwester gehabt, Irmgard, welche zuerst mit dem 
Grafen Erich zu Hoya, dann mit dem Grafen Simon zu Lippe 
vermählt gewesen, aber ohne Hinterlassung von Kindern gestorben 
war. Somit gingen die Rechte auf die Rietbergischen Besitzungen 
aus Walpurgis über, welche sie dem ostfriesischen Hause Cirk- 
sena übertrug. 
Die Grafschaft Rietberg war seit 1456 ein hessisches 
Manneslehen, und es zog sie daher der Landgraf Ludwig als 
solches ein nach dem Tode des letzten Grafen Johann im Jahre 
1562. Doch gab er den Bitten und Bewerbungen der Töchter 
nach und belehnte dieselben wiederum mit Rietberg für sie und 
ihre Nachkommen, eventuell auch weiblicherseits. Da Irmgard 
1584 ohne Kinder starb und Walpurgis, die Gemahlin Ennos III., 
nur zwei Töchter hinterließ, so gingen ihre Rechte auf ihre 
beiden Töchter über. Graf Enno hatte Söhne nur von seiner 
zweiten Gemahlin Anna von Holstein. Die beiden Töchter Ennos 
und der Walpnrgis von Rietberg waren Sabina Katharina und 
Agnes. Jene verheirathete sich mit ihres Vaters Bruder, dem Grafen 
Johannes von Ostfriesland, diese, Agnes, war es, welche 1604 die 
Gemahlin Gundackers von Liechtenstein wurde. Aus dieser Ehe 
entstammten, wie wir noch sehen werden, verschiedene Kinder, 
welche in die Rechte ihrer Mutter eintraten. Aber auch Sabina 
Katharina hatte Kinder mit ihrem Gemahl dem Grafen Johannes 
von Ostfriesland, nämlich die beiden Söhne Ernst Christoph und 
Johannes. Jener starb kinderlos, dieser hinterließ einen Sohn, 
Ferdinand Maximilian, und zwei Töchter, Maria Leopoldina, ver 
mählt mit dem Grafen Oswald zu Berg, und Bernhardine Sophia, 
Aebtissin zu Essen. Ferdinand Maximilian (gestorben 1687) hatte 
nur eine Tochter, Maria Ernestina Franziska, geboren 1686, 
welche sich 1699 mit dem Grafen Maximilian Ulrich von Kaunitz 
vermählte und demselben ihre eventuellen Rechte übertrug.
	        

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