Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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andere Herren gehabt hatte. Seinem letzten Besitzer Sdenek 
Graf von Hoditz war das Gut entzogen, weil er an dem Auf 
stande theilgenommen hatte, und es stand nun zu Kauf. Am 
6. October 1631 wurde der Cardinal Dietrichstein durch kaiser 
liche Resolution beauftragt, dem Fürsten Gundacker von Liechten 
stein das dem Fiscus heimgefallene Gut Wolsranitz gegen Be 
zahlung der darauf haftenden Schulden in Abschlag seiner 
Hofsanforderungen in Händen zu lassen und der Schätzung nach 
einzuräumen, der Mehrbetrag der Schätzung über die Schulden 
hinaus solle ihm von seinen Forderungen abgezogen werden. 
Am 23. October wird weiter bestimmt, daß dieses Gut zwar 
dem Fürsten Gundacker eingehändigt werden solle, der Mehr 
betrag der Schätzung über die Schulden aber an Ihre Majestät 
die Kaiserin zu entrichten sei. Später erscheint die Kaiserin selbst 
als Verkäuferin. Am 5. Januar 1635 nämlich trug eiu kaiser 
licher Befehl dem Cardinal auf, zu verfügen, daß dem Fürsten 
Gundacker von Liechtenstein der von Ihrer Majestät der römi 
schen Kaiserin ihm auf gewisse Maß und Weise käuflich über 
lassene Markt Wolsranitz in die Landtafel des Markgrafthums 
Mähren einverleibt werde '. Daß Wolsranitz nunmehr wirklich 
in den Besitz des Fürsten Gundacker tan * 2 ), geht daraus her 
vor, daß er dieses Wolsranitz zugleich mit Krummau (1647) 
seinem Sohne Ferdinand übergab. 
Noch einmal gab Fürst Gundacker im Jahre 1637 dem 
Staate ein Darlehen von 20.000 Gulden, wofür er confiscirte 
Schuldbriefe erhalten, dann aber aus den Landesgeldern von 
Mähren bezahlt werden sollte. In gleichem erhielt er 1638 
für gelieferte Munition die Entschädigung von 2000 Gulden 
aus der niederösterreichischen Landtagsbewilligung. In demselben 
Jahre kaufte er den Kuttenfelderischen Hof zu Hohenau und ein 
Haus zu Brünn, das dem Fürsten Max von Dietrichstein gehört 
0 Archiv des Finanzminist. 
2) Was von Wolny, III. 324, bezweifelt wird. 
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