290
Nachkommen verfallen sein sollen. Auch hatte Gundacker die
Frau Kunignnda Johanna von Kunowitz, welche 32.000 Gulden
auf diesen Gütern versichert gehabt hatte, vor allen anderen
Gläubigern zu befriedigen. Gundacker bezahlte alsbald den weit
aus größten Theil der Summe, und darnach erging am 14. August
1624, sowie am 7. März 1625 an die böhmische Hofkanzlei
der Befehl: sie solle dem Gebrauche gemäß einen Erbbrief über
die ihm für 600.000 Gulden käuflich überlassenen Herrschaften
Krummau und Ostra gebührendermaßen ausfertigen und diese
Güter in die mährischen Landrechte einverleiben. Was den Rest
der Zahlung von 59.160 sl. 50 kr. betrifft, der noch nicht er
ledigt war, so erhielt der Statthalter von Böhmen Fürst Karl
den Auftrag, diese Summe von jenen 122.500 Gulden und
insbesondere von den 60.000 Gulden Gnade, die Gundacker in
Böhmen zugewiesen waren, abzuschreiben. Fürst Gundacker muß
demnach die Summe von 540.000 Gulden für jene Herrschaften
baar gezahlt haben; nur der Ueberrest wurde von seinen bedeu
tenden Forderungen abgeschrieben. Noch am 1. December 1625
wird ein Guthaben seinerseits von 66.714 Gulden anerkannt,
das ihm aus den confiscirten Gütern, sei es in Geld, sei es in
den Gütern selber gezahlt werden solle '). Am 25. Juni 1625
wird die Herrschaft Krummau sammt den dazu gehörigen
Städten und Dörfern auf den Namen des Fürsten Gundacker
von Liechtenstein als Käufer in die mährische Landtafel einge
tragen. Die Kaufsumme wird dabei nicht genannt, jedoch be
merkt, daß der Käufer die bestimmte Kaufsumme bereits an die
königliche Kammer gezahlt habe. Ein Gleiches geschieht in Bezug
auf Ostra am 26. Juni -).
In ähnlicher Weise erwarb Fürst Gundacker den Markt
Wolfranitz oder Wolframitz, welcher ursprünglich zu der Herr
schaft Krummau gehört, aber seit mehreren Jahrhunderten schon
si Archiv des Finanzminist.
si Demuth, Geschichte der Landtafel von Mähren LXXXIV.
vgl. Landtafel 172. 173.