Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Nachkommen verfallen sein sollen. Auch hatte Gundacker die 
Frau Kunignnda Johanna von Kunowitz, welche 32.000 Gulden 
auf diesen Gütern versichert gehabt hatte, vor allen anderen 
Gläubigern zu befriedigen. Gundacker bezahlte alsbald den weit 
aus größten Theil der Summe, und darnach erging am 14. August 
1624, sowie am 7. März 1625 an die böhmische Hofkanzlei 
der Befehl: sie solle dem Gebrauche gemäß einen Erbbrief über 
die ihm für 600.000 Gulden käuflich überlassenen Herrschaften 
Krummau und Ostra gebührendermaßen ausfertigen und diese 
Güter in die mährischen Landrechte einverleiben. Was den Rest 
der Zahlung von 59.160 sl. 50 kr. betrifft, der noch nicht er 
ledigt war, so erhielt der Statthalter von Böhmen Fürst Karl 
den Auftrag, diese Summe von jenen 122.500 Gulden und 
insbesondere von den 60.000 Gulden Gnade, die Gundacker in 
Böhmen zugewiesen waren, abzuschreiben. Fürst Gundacker muß 
demnach die Summe von 540.000 Gulden für jene Herrschaften 
baar gezahlt haben; nur der Ueberrest wurde von seinen bedeu 
tenden Forderungen abgeschrieben. Noch am 1. December 1625 
wird ein Guthaben seinerseits von 66.714 Gulden anerkannt, 
das ihm aus den confiscirten Gütern, sei es in Geld, sei es in 
den Gütern selber gezahlt werden solle '). Am 25. Juni 1625 
wird die Herrschaft Krummau sammt den dazu gehörigen 
Städten und Dörfern auf den Namen des Fürsten Gundacker 
von Liechtenstein als Käufer in die mährische Landtafel einge 
tragen. Die Kaufsumme wird dabei nicht genannt, jedoch be 
merkt, daß der Käufer die bestimmte Kaufsumme bereits an die 
königliche Kammer gezahlt habe. Ein Gleiches geschieht in Bezug 
auf Ostra am 26. Juni -). 
In ähnlicher Weise erwarb Fürst Gundacker den Markt 
Wolfranitz oder Wolframitz, welcher ursprünglich zu der Herr 
schaft Krummau gehört, aber seit mehreren Jahrhunderten schon 
si Archiv des Finanzminist. 
si Demuth, Geschichte der Landtafel von Mähren LXXXIV. 
vgl. Landtafel 172. 173.
	        

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