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Wasser pfandweise überlassen. Der Werth beider Güter war auf
71.000 Thaler veranschlagt; der Kaiser entschied jedoch am
9. Juni 1621, daß sie ihm dessenungeachtet um die Schuld
überlassen bleiben sollten, daß er jedoch wie seine Erben ver
pflichtet sein sollte, bei einstmaliger Einlösung um jene Summe
die Güter wieder zurückzugeben. Fürst Karl, als damaliger
Statthalter von Böhmen, erhielt den Auftrag, sie seinem Bruder
auszuliefern. Jedoch, da mittlerweile Gundacker ein Darlehen
von 142.500 Gulden hergegeben, seine Forderung sich also
außerordentlich vergrößert hatte, so scheint ein anderes Arran
gement getroffen zu sein. Am 27. October 1622 erhielt Fürst
Karl den Befehl, daß er seinem Bruder Gundacker in baarem
Gelde oder in Gütern erstlich 60.000 Gulden Gnade, und dann
diejenige Pfandsumme der 30.000 Gulden, so ans Weißwasser
gelegen, zusammt denjenigen 30.000 Gulden, die er gutwillig
erlegt, sammt dem verfallenen Interesse, ferner 1000 Gulden
tirolische Reisennkosten und 1500 Gulden Oedenburgisches Liefer
geld versichern und verschaffen solle. Am 8. August 1623 wird
dem Fürste» Karl wiederum ausgetragen, seinen Bruder mit
120.000 Gulden zufrieden zu stellen. Der gleiche Auftrag er
folgt noch einmal am 21. November 1624, doch nach Abzug
von 58.000 Gulden, die er noch für mittlerweile erhaltene mäh
rische Güter restire').
Es handelte sich hier um die großen mährischen Herr
schaften Krummau und Ostra (Ungarisch-Ostra), welche als Re
bellengüter confiscirt worden waren. Jenes, im Znaimer Kreis
gelegen, war lange Eigenthum der Familie Lipa gewesen und
gehörte damals Berchtold Bohubud von Lipa, Ostra aber, im
Hradischer Kreis und zum Theil von der March durchströmt,
war im Besitz von Johann Bernhard von Kunowitz. Beide
Besitzer verloren ihre Rechte durch die Theilnahme am Auf
stande. Krummau und Ostra, ungefähr gleich an Werth, waren
’) Archiv des Finanzminist.