Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Wasser pfandweise überlassen. Der Werth beider Güter war auf 
71.000 Thaler veranschlagt; der Kaiser entschied jedoch am 
9. Juni 1621, daß sie ihm dessenungeachtet um die Schuld 
überlassen bleiben sollten, daß er jedoch wie seine Erben ver 
pflichtet sein sollte, bei einstmaliger Einlösung um jene Summe 
die Güter wieder zurückzugeben. Fürst Karl, als damaliger 
Statthalter von Böhmen, erhielt den Auftrag, sie seinem Bruder 
auszuliefern. Jedoch, da mittlerweile Gundacker ein Darlehen 
von 142.500 Gulden hergegeben, seine Forderung sich also 
außerordentlich vergrößert hatte, so scheint ein anderes Arran 
gement getroffen zu sein. Am 27. October 1622 erhielt Fürst 
Karl den Befehl, daß er seinem Bruder Gundacker in baarem 
Gelde oder in Gütern erstlich 60.000 Gulden Gnade, und dann 
diejenige Pfandsumme der 30.000 Gulden, so ans Weißwasser 
gelegen, zusammt denjenigen 30.000 Gulden, die er gutwillig 
erlegt, sammt dem verfallenen Interesse, ferner 1000 Gulden 
tirolische Reisennkosten und 1500 Gulden Oedenburgisches Liefer 
geld versichern und verschaffen solle. Am 8. August 1623 wird 
dem Fürste» Karl wiederum ausgetragen, seinen Bruder mit 
120.000 Gulden zufrieden zu stellen. Der gleiche Auftrag er 
folgt noch einmal am 21. November 1624, doch nach Abzug 
von 58.000 Gulden, die er noch für mittlerweile erhaltene mäh 
rische Güter restire'). 
Es handelte sich hier um die großen mährischen Herr 
schaften Krummau und Ostra (Ungarisch-Ostra), welche als Re 
bellengüter confiscirt worden waren. Jenes, im Znaimer Kreis 
gelegen, war lange Eigenthum der Familie Lipa gewesen und 
gehörte damals Berchtold Bohubud von Lipa, Ostra aber, im 
Hradischer Kreis und zum Theil von der March durchströmt, 
war im Besitz von Johann Bernhard von Kunowitz. Beide 
Besitzer verloren ihre Rechte durch die Theilnahme am Auf 
stande. Krummau und Ostra, ungefähr gleich an Werth, waren 
’) Archiv des Finanzminist.
	        

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