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dabei den großen Komplex seiner Güter unter den schwierigen
Zeiten in höchst sorgfältiger und ausgezeichneter Weise.
Bei solcher außerordentlichen Thätigkeit blieb ihm der Er-
folg und die kaiserliche Anerkennung nicht ans, die theils in
Titeln, theils in Länderbegabungen erfolgte. Am 12. September
1623 wurde er mit seinem Bruder Maximilian nebst allen seinen
Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechtes in den Für
stenstand erhoben, wovon am 21. Octobcr der Hofkammer die
kaiserliche Anzeige gemacht wurde. Diesem folgte am 19. August
1624 die Benennung mit dem Prädicate „Oheim" '). Am
14. October 1633 erhielt er für sich und seine Descendenten
das Palatinatsdiplom und am 20. December desselben Jahres
wurden seine Herrschaften Krummau und Ostra zu einem
Fürstenthum erhoben^).
Die erste Schenkung, welche Gundacker vom Kaiser erhielt,
war die eines Hauses in Wien, das dem zum Rebellen erklärten
Georg Andreas von Hofkirchen gehört hatte. Die Schenkung
datirt vom 9. Januar 1621. Der neue Besitzer hatte jedoch an
die Gemahlin des vorigen 2000 Gulden auszuzahlen. Doch
mußte er im folgenden Jahre von derselben gegen Ueberlieferung
eines anderen Hauses abstehen. Es erhielt nämlich die nieder
österreichische Kammer am 14. März 1622 den Auftrag, die
größere Pfannerische Behausung, welche zu 20.000 Gulden an
geschlagen war, in der Art an Gundacker zu übergeben, daß er
von dein Hofkirchcnschcn Hause abstehe und den Ueberrest des
Werthes banr erlege^). In demselben Jahre 1621 hatte Gnu
dackcr für Wein, Getreide und andere Victualien, die er in das
Proviantamt geliefert hatte, die Summe von 30.000 Gulden zu
fordern. Dafür wurden ihm die beiden böhmischen, im Bnnz-
lauer Kreise gelegenen Rebellengüter Weißwasser und Hühner-
9 Archiv des Finanzminist.
9 Liechtenst. Registratur.
9 Archiv des Finanzminist.