Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

') Liechtenst. Archiv zu Butschovitz. 
Grafen Adam von Herberstein zum Statthalter eingesetzt, wäh 
rend er selbst in Böhmen und später wieder in Bayern war. 
Als dein Kaiser endlich die Verhandlungen zu lange dauer 
ten und er es für zeitgemäß hielt, den Widerspänstigeu Ernst 
zu zeigen, ernannte er eine Executionscommission für die Re 
bellen, wie dieselbe in Böhmen unter dem Fürsten Karl von 
Liechtenstein bereits in Thätigkeit war. Mit Decret vom 1. August 
1622') wurde Gundacker zum Präsidenten dieser Commission 
ernannt, welcher Dr. Fabins Maximus Ponzou als öffentlicher 
Ankläger, Hans Christoph Perkhamer als Secretär beigegeben 
wurden. In dem Decret heißt es: „Wolgeborner, Lieber Ge 
treuer. Wir crindern dich hiermit gnädigst, daß wir zur Für- 
uehmuug eines Executionsproceß und Judicij wider die Haupt- 
rebellen, Rädelsführer und andere Verbrecher in Unserm Erz 
herzogthum Oesterreich Ob der Enns eine Commission angeordnet 
und dieselbe auf unserm Schloß Linz fortzusetzen und zu verrich 
ten uns allergnädigst resolvirt haben. Wan» wir dich dann bei 
solcher Commission um deiner uns bekannten aufrichtigen Treue, 
guten habenden Experienz und Dexterität willen pro Urüsiclo 
und Principal Commissario gnädigst erkiest und fürgenommen. 
Als ist hierauf unser gnädigstes Begehren, du wollest dich dieser 
ausgetragenen Verrichtung gutwillig unterfangen, mit denen 
hiezu benennten Unsern Räthen und Commissarien eines gewissen 
Tags zu Anstellung gesummten Reise nach Linz, allda wir bereit 
der Lossierung halber nothwendige Verordnung thun lassen, ehest 
vergleichen und alsdann berürten Proceß, kraft unserer hiezu 
gegebenen Instruction, alles getreuen angelegenen Fleiß förder 
lich zu verrichten, dich auch hiervon außer wissentlicher Gewalt 
Gottes nichts verhindern noch abhalte» lassen . . Ausgestellt 
ist dieses Decret zu Oedenburg, wo sich damals Gundacker mit 
dem Kaiser befand.
	        

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