') Liechtenst. Archiv zu Butschovitz.
Grafen Adam von Herberstein zum Statthalter eingesetzt, wäh
rend er selbst in Böhmen und später wieder in Bayern war.
Als dein Kaiser endlich die Verhandlungen zu lange dauer
ten und er es für zeitgemäß hielt, den Widerspänstigeu Ernst
zu zeigen, ernannte er eine Executionscommission für die Re
bellen, wie dieselbe in Böhmen unter dem Fürsten Karl von
Liechtenstein bereits in Thätigkeit war. Mit Decret vom 1. August
1622') wurde Gundacker zum Präsidenten dieser Commission
ernannt, welcher Dr. Fabins Maximus Ponzou als öffentlicher
Ankläger, Hans Christoph Perkhamer als Secretär beigegeben
wurden. In dem Decret heißt es: „Wolgeborner, Lieber Ge
treuer. Wir crindern dich hiermit gnädigst, daß wir zur Für-
uehmuug eines Executionsproceß und Judicij wider die Haupt-
rebellen, Rädelsführer und andere Verbrecher in Unserm Erz
herzogthum Oesterreich Ob der Enns eine Commission angeordnet
und dieselbe auf unserm Schloß Linz fortzusetzen und zu verrich
ten uns allergnädigst resolvirt haben. Wan» wir dich dann bei
solcher Commission um deiner uns bekannten aufrichtigen Treue,
guten habenden Experienz und Dexterität willen pro Urüsiclo
und Principal Commissario gnädigst erkiest und fürgenommen.
Als ist hierauf unser gnädigstes Begehren, du wollest dich dieser
ausgetragenen Verrichtung gutwillig unterfangen, mit denen
hiezu benennten Unsern Räthen und Commissarien eines gewissen
Tags zu Anstellung gesummten Reise nach Linz, allda wir bereit
der Lossierung halber nothwendige Verordnung thun lassen, ehest
vergleichen und alsdann berürten Proceß, kraft unserer hiezu
gegebenen Instruction, alles getreuen angelegenen Fleiß förder
lich zu verrichten, dich auch hiervon außer wissentlicher Gewalt
Gottes nichts verhindern noch abhalte» lassen . . Ausgestellt
ist dieses Decret zu Oedenburg, wo sich damals Gundacker mit
dem Kaiser befand.