Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Nachfolger Ferdinand blieb bei der Absicht, und stellte neue In 
structionen am 25. März ans 1 ). Darnach sollte Gundacker 
sofort aufbrechen und sich zunächst zum Herzog Maximilian von 
Bayern begeben und ihn (sowie die anderen, an welche sein 
Auftrag lautete) aussuchen, wo immer er ihn treffen möge. Er 
solle zunächst die offizielle Meldung vom Tode des Kaisers 
Matthias machen und berichten über den Stand der böhmischen 
Angelegenheiten. Der Kaiser hoffe, daß die Böhmen friedlich zum 
Gehorsam zurückkehren würden, und er selbst seinerseits sei zur 
Versöhnung und zur Mäßigung bereit; wenn cs aber nicht ge 
schehe, so habe sein Gesandter die Vermittlung der Kurfürsten 
und unter Umständen Hülfe mit Rath und That zu verlangen. 
Eine geheime Nebeninstruction, die sich besonders an den Herzog 
Maximilian richtete, sowie an Mainz, Trier, Köln und Bam 
berg, betraf das bewaffnete Einschreiten der katholischen Liga, 
falls die protestantische Union den Böhmen mit Geld und 
Truppen Hülfe schicke. Gundacker vollführte diesen Auftrag in 
möglichst kurzer Frist und suchte die genannten Fürsten alle 
persönlich auf. Den Herzog Maximilian fand er in München, 
den Pfalzgrafen in Heidelberg, den Kurfürsten von Mainz in 
Aschaffenbnrg. Er fand überall die beste Aufnahme und führte 
die Verhandlungen, deren Inhalt mehr der Reichsgeschichte als 
der Familiengeschichte angehört, mit den Fürsten selber und zu 
gleich mit ihren leitenden Staatsmännern. Bei dem Kurfürsten 
von Mainz als des Reiches Erzkanzler hatte Gundacker noch den 
besonderen Auftrag, denselben wie zufällig auszuholen, auf welchen 
Tag er die Wahl des künftigen römischen Königs ansetzen wolle, 
und ob Ferdinand persönlich dabei erscheinen müsse. Der Kur 
fürst hatte aber bereits 2 ) die Wahl des neuen römischen Königs 
aus den 20. Juli angesetzt, entsprechend der goldenen Bulle, welche 
rasche Ansetzung des Wahltermines vorschreibt. 
') Liechtenst. Archiv i» Bntschovitz. 
-) Harter, K. Ferdinand. VIII. 3.
	        

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