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Schon in diesem Jahre 1599, noch nicht zwanzig Jahre
alt, trat er in den Hofdienst. Er begann als Kämmerer des
Erzherzogs Matthias, blieb in diesem Dienste ununterbrochen
zwei Jahre, nahm währenddeß an zwei Feldzügen Theil und
befand sich auch bei der Belagerung von Ösen.
Im Anfange des Jahres 1604 verheirathete sich Gundackcr
mit Agnes Gräfin von Ostsriesland. Am 3. Januar 1604
machte er dem Kaiser Rudolf davon die Anzeige und die Ein
ladung zur Vermählung, und dieser gab am 6. Februar des
selben Jahres seinem Reichspfennigmeister Christoph Löß den
Auftrag, durch einen kaiserlichen Abgesandten ein Hochzeits
geschenk im Werthe von hundert Thalern an Gnndacker über
reichen zu lassen. Der Vermählung waren aber längere Ver
handlungen vorausgegangen, denn es handelte sich bei dieser
Verbindung eventuell um eine Erbschaft unter ziemlich verwickel
ten und streitigen Verhältnissen. Graf Enno III. von Ostfries
land, der Vater der Braut, hatte zu diesem Zwecke seinen Rechts-
gelehrten, den Dr. Thomas Franzius, und als Mitgesandten den
Peter von Visscher nach Prag entsendet. Ihre Credenz war von
Enno am 4. November 1602 auf dem Hause Friedeburg aus
gestellt; die ausführliche, in zahlreichen Punkten alles feststellende
Heirathsabrede wurde am 5. Juli zu Prag abgeschlossen und
von dem Gesandten des Grasen Enno, Dr. Franzius, sowie
von den drei Brüdern Karl, Maximilian und Gundackcr von
Liechtenstein unterzeichnet, welche sich alle drei gemeinsam für
die Bedingungen verpfiichteten. Agnes erhielt nach den Haus-
satzungen des Grafen von Ostfriesland ein Heirathsgut von
20.000 Gulden und dazu eine reiche Ausstattung an Kleidern,
Schmuck, Silbergeschirr, Wagen und Pferden. Gundackcr ver
schrieb ihr als Leibgedinge 6000 Gulden von und mit der Herr
schaft Mistelbach als Wittwcnsitz. Was die eventuelle Erbschaft
und die Prätensionen auf westphälische und friesische Besitzungen
von Seiten ihrer Mutter betrifft, so wird davon weiter unten
ausführlich die Rede sein.