Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Schon in diesem Jahre 1599, noch nicht zwanzig Jahre 
alt, trat er in den Hofdienst. Er begann als Kämmerer des 
Erzherzogs Matthias, blieb in diesem Dienste ununterbrochen 
zwei Jahre, nahm währenddeß an zwei Feldzügen Theil und 
befand sich auch bei der Belagerung von Ösen. 
Im Anfange des Jahres 1604 verheirathete sich Gundackcr 
mit Agnes Gräfin von Ostsriesland. Am 3. Januar 1604 
machte er dem Kaiser Rudolf davon die Anzeige und die Ein 
ladung zur Vermählung, und dieser gab am 6. Februar des 
selben Jahres seinem Reichspfennigmeister Christoph Löß den 
Auftrag, durch einen kaiserlichen Abgesandten ein Hochzeits 
geschenk im Werthe von hundert Thalern an Gnndacker über 
reichen zu lassen. Der Vermählung waren aber längere Ver 
handlungen vorausgegangen, denn es handelte sich bei dieser 
Verbindung eventuell um eine Erbschaft unter ziemlich verwickel 
ten und streitigen Verhältnissen. Graf Enno III. von Ostfries 
land, der Vater der Braut, hatte zu diesem Zwecke seinen Rechts- 
gelehrten, den Dr. Thomas Franzius, und als Mitgesandten den 
Peter von Visscher nach Prag entsendet. Ihre Credenz war von 
Enno am 4. November 1602 auf dem Hause Friedeburg aus 
gestellt; die ausführliche, in zahlreichen Punkten alles feststellende 
Heirathsabrede wurde am 5. Juli zu Prag abgeschlossen und 
von dem Gesandten des Grasen Enno, Dr. Franzius, sowie 
von den drei Brüdern Karl, Maximilian und Gundackcr von 
Liechtenstein unterzeichnet, welche sich alle drei gemeinsam für 
die Bedingungen verpfiichteten. Agnes erhielt nach den Haus- 
satzungen des Grafen von Ostfriesland ein Heirathsgut von 
20.000 Gulden und dazu eine reiche Ausstattung an Kleidern, 
Schmuck, Silbergeschirr, Wagen und Pferden. Gundackcr ver 
schrieb ihr als Leibgedinge 6000 Gulden von und mit der Herr 
schaft Mistelbach als Wittwcnsitz. Was die eventuelle Erbschaft 
und die Prätensionen auf westphälische und friesische Besitzungen 
von Seiten ihrer Mutter betrifft, so wird davon weiter unten 
ausführlich die Rede sein.
	        

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