Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

234 
Dieselbe Commission hatte auch den Auftrag erhalten, die 
Uebergabe deS Herzogthums Jägerndorf an den Fürsten Karl 
zu ordnen. Dieses Fürstenthum bot weniger Schwierigkeiten, als 
Troppau durch seine zweifelhafte Stellung zwischen Mähren und 
Schlesien gemacht hatte. Auch Jägerndorf war früher im Besitz 
der Przemyslideu gewesen und hatte zu Zeiten mit Troppau 
denselben Besitzer gehabt. Mit Mähren hatte es die gleiche 
Gerichtsbarkeit getheilt, aber es war nie von den Ständen dieser 
Markgrafschaft als ein dazu gehöriges Land gleich Troppau in 
Anspruch genommen worden. Nach verschiedentlichem Wechsel 
seiner Herren wurde es 1493 von König Wladislaw seinein 
obersten Kanzler, dem Freiherrn Georg von Schellenberg als 
Lehen gegeben, der es aber 1524 an den Markgrafen Georg 
von Brandenburg verkaufte. Es blieb nunmehr brandenburgisch 
dnö ganze sechszehnte Jahrhundert hindurch, bis der Markgraf 
Johann Georg als einer der Hanptführer des Aufstandes und 
einer der thätigsten Anhänger des Pfalzgrafen Friedrich durch 
die kaiserlichen Waffen vertrieben und des Landes für verlustig 
erklärt wurde. Da die Gewalt des Krieges entschieden hatte, 
so machte die Uebergabe und die Besitzergreifung durch den 
Fürsten Karl von Liechtenstein keinerlei Schwierigkeit. Der Lehens- 
bricf über Jägerndorf datirt von Prag den 13. Mai 1623 '). 
Fürst Karl konnte die Erbhuldigung in Jägerndorf nicht selbst 
vornehmen; er sendete Bevollmächtigte, denen sie geleistet wurdet). 
Der neue Herzog bestätigte die Freiheiten der Stadt und des 
Landes, dazu auch die Religionsfreiheit, die ihnen wie den Trop- 
pauern freilich alsbald verloren ging. 
Die katholische Gegenreformation in diesen Landschaften 
und Städten wurde, wie die Ereignisse dahin drängten, zwar 
schon vom Fürsten Karl begonnen, jedoch erst in den ersten 
Jahren der Regierung seines Sohnes Karl Eusebius durchgeführt 
tz Dudik, a. a. O. 210 ff.; Rechtens;. Archiv A. 62. 
2 ) Ens, Oppcüand IV. 18,
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.