Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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bringen und Troppau mit den schlesischen Fürstenthümern definitiv 
zu vereinigen. Weder die Stände Troppans wagten einen Wider 
stand, noch erhoben diejenigen Mährens in diesem Moment eine 
Einsprache. In der Instruction, welche der Commission mitge 
geben wurde, heißt es zur Warnung der Stände: „es sei auch 
Ihrer k. u. k. Maj. allergnädigster, doch endlicher und ernster 
Wille und Befehl, daß vielangeregte Landstände ohne alles 
weitere Difficultiren und Widersetzen Ihre fürstliche Gnaden, 
den Fürsten von Liechtenstein als ihren rechten natürlichen Landcs- 
fürsten und Herrn annehmen, erkenneten, und Ihrer sürstl. 
Gnaden die schuldige Erbeidespflicht und Huldigung leisteten 
und ablegeten. . . ." Am 15. März desselben Jahres war dem 
Oberamtsverwalter des Herzogthums Schlesien der Befehl ge 
geben, den Fürsten Liechtenstein gegen die etwaige Widersetzlich 
keit der schlesischen Landstände in Ansehung der Session auf den 
Fürstentagen als einen wirklichen schlesischen Landstand kräftigst 
zu unterstützen. Allein unter den obwaltenden Umständen fand 
von keiner Seite mehr ein Widerspruch statt. Die Troppauer 
Stände fügten sich nunmehr dem kaiserlichen Willen und be 
zeugten am 11. Juni 1622 dem Fürsten Liechtenstein durch 
Handschlag ihre Uuterthänigkeit. In der Erklärung, welche die 
evangelischen Stände darüber abgaben, heißt es: „Soviel nun 
Ihre sürstl. Gnaden Fürsten von Liechtenstein anlange, demnach 
nunmehr Ihre tais. Maj. denen laugschwebenden und nach unsern 
Vorfahren auf uns continuirteu Controversien durch deroselben 
endliche Resolution gnädigst abgeholfen, als stund gegen obge 
dachter versicherter Vertretung und erfolgten Confirmation Unse 
rer Privilegien oder auf derer vorgehenden Revers wir evan 
gelische Oberstände des unterthänigen Erbietens, hochgedachte 
Ihrer sürstl. Gnaden alle gebührende Ehre und Gehorsam zu 
leisten und für unsern gnädigen Herrn aufzunehmen und zu 
erkennen" H. 
>) Dudik, Troppaus Stellung zu Mähren 208. 337.
	        

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