Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

Sachen so hier nicht zu erzählen, als der Geistlichkeit Schutz, 
möglichster Erhaltung der Wohlfeilheit und dergleichen zu ge 
schweige», will nur zum Beschluß gefragt haben, ob, was von 
Ihrer Majestät mir je anbefohlen worden, daß ich nicht bald, 
und wohl theils eher und besser, als es ist angeschaffet worden, 
verrichtet? Ob auch einer nachsagen könne, daß ich mir zum 
Vortheil um eines Kreuzers Werth, Ihrer Majestät in etwas 
zum Nachtheil gehandelt habe? Ob in den Gütern, die mir sind 
verkauft worden, zur Schätzung und Handlung ich mir selbst 
Commissarien erwählet? Ob mit Geschenken oder Drohungen 
oder einigem Wort jemand zu meinem Vortheil zu thun ange 
deutet worden? Ob jemand Schulden, so ich jemand zu thun 
gewest, mir geschenkt und aufgelassen? Ob Geschenks- oder Par- 
tialität halber jemand wegen der Justiz beschweret habe?" 
Wer die Verhältnisse allseitig erwägt, unter welchen Fürst 
Karl die Statthalterschaft Böhmens übernommen, unter welchen 
er in dieser Stellung ausgeharrt, das Land beruhigt und in der 
Ruhe erhalten, der wird die allgemeine Wahrheit, die in seinen 
Behauptungen liegt, nicht in Abrede stellen können, wenn sich 
auch für seinen Antheil an dem Zuge nach Prag und an der 
entscheidenden Schlacht die sonstigen Belege nicht beibringen lassen. 
Was die Vermehrung seines ererbten Besitzstandes, die 
Erwerbung neuer Güter betrifft, so datirt sie nicht erst seit der 
böhmischen Statthalterschaft. Schon von Jugend an, sobald er 
das väterliche Erbe angetreten, trachtete er darnach, dasselbe zu 
vergrößern und wurde in diesem Bestreben unterstützt ebenso 
durch eine glückliche Heirath, wie durch Sparsamkeit und geord 
neten Haushalt. Den wahren Grund zu dem ferner ungetrübten 
Wohlstand des Hauses legte er durch den Erbvertrag vom Jahre 
1606 mit seinen beiden Brüdern, welcher neue Theilungen und 
damit den Verlust alter Familiengüter auf immer verhinderte. 
Der ursprüngliche Besitz des Fürsten Karl, sein väterliches 
Erbe, hatte, wie oben in dem ersten Abschnitt seines Lebens be 
richtet worden, aus den beiden Herrschaften Feldsberg und
	        

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