Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Der Kaiser erklärt sich in seinem Nccepisse vom 2. Juli') 
einverstanden mit allem, was geschehen, und rühmt die Ordnung 
und Vorsicht, die dabei beobachtet worden. Allein er zeigt sich 
mit der Execution allein und den anderen gleichzeitig erfolgten 
Strafen und Urtheilen nicht zufrieden. Wenn er auch von 
weiteren Todesstrafen absehen wolle, da des vergossenen Blutes 
genug sei, so finde er es doch für nöthig, auch die übrigen, 
welche an der Rebellion theilgenommen, insbesondere jene, welche 
vorher schon in Aemtern gestanden und bei dem Pfalzgrafen 
neue Aemter und Würden angenommen, nicht frei und unge 
straft zu lassen. Hierüber verlangt er vom Fürsten und den 
Commissarien unverzügliche Berathung und Vorschläge wegen 
des Prozesses und der Bestrafung. Dasselbe verlangt er in 
Bezug auf Städte und Communen, welche an dein Aufstande 
theilgenommen, und endlich drittens fordert er, daß sofort gegen 
die Calvinisten und alle anderen den verbotenen schwärmerischen 
Secten angehörigen Prädicanten vorgegangen werde, daß alle 
Prädicanten, Professoren, Schulmeister aus dem Laude geschafft 
werden, wie es ja eigentlich schon vorher bestimmt gewesen, daß 
es am dritten Tage nach vollzogener Execution geschehen solle. 
Mit diesen drei Forderungen des Kaisers sind aber weder 
der Fürst noch die Commissarien einverstanden, und der Fürst 
erhebt daher nach vorausgegangenen Berathungen der Commission 
in einem Schreiben vom 14. Juli * 2 ) große und schwere Be 
denken. Würde der Prozeß jetzt gegen die übrigen Anhänger der 
Rebellion fortgesetzt und ein strenges Verfahren gegen die Com 
munen vorgenommen, so würde bei der Allgemeinheit des Ver 
brechens, da niemand mehr sich sicher fühle, das Land zur 
Desparation getrieben und diese Desparation sei mn so gefähr 
licher, als der Mansfelder einerseits, der Markgraf von Jügcrn- 
dorf andererseits noch im Lande ständen und verschiedene Städte 
1) d'Elvert, 94. 
2 ) Ebendort 95.
	        

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