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Der Kaiser erklärt sich in seinem Nccepisse vom 2. Juli')
einverstanden mit allem, was geschehen, und rühmt die Ordnung
und Vorsicht, die dabei beobachtet worden. Allein er zeigt sich
mit der Execution allein und den anderen gleichzeitig erfolgten
Strafen und Urtheilen nicht zufrieden. Wenn er auch von
weiteren Todesstrafen absehen wolle, da des vergossenen Blutes
genug sei, so finde er es doch für nöthig, auch die übrigen,
welche an der Rebellion theilgenommen, insbesondere jene, welche
vorher schon in Aemtern gestanden und bei dem Pfalzgrafen
neue Aemter und Würden angenommen, nicht frei und unge
straft zu lassen. Hierüber verlangt er vom Fürsten und den
Commissarien unverzügliche Berathung und Vorschläge wegen
des Prozesses und der Bestrafung. Dasselbe verlangt er in
Bezug auf Städte und Communen, welche an dein Aufstande
theilgenommen, und endlich drittens fordert er, daß sofort gegen
die Calvinisten und alle anderen den verbotenen schwärmerischen
Secten angehörigen Prädicanten vorgegangen werde, daß alle
Prädicanten, Professoren, Schulmeister aus dem Laude geschafft
werden, wie es ja eigentlich schon vorher bestimmt gewesen, daß
es am dritten Tage nach vollzogener Execution geschehen solle.
Mit diesen drei Forderungen des Kaisers sind aber weder
der Fürst noch die Commissarien einverstanden, und der Fürst
erhebt daher nach vorausgegangenen Berathungen der Commission
in einem Schreiben vom 14. Juli * 2 ) große und schwere Be
denken. Würde der Prozeß jetzt gegen die übrigen Anhänger der
Rebellion fortgesetzt und ein strenges Verfahren gegen die Com
munen vorgenommen, so würde bei der Allgemeinheit des Ver
brechens, da niemand mehr sich sicher fühle, das Land zur
Desparation getrieben und diese Desparation sei mn so gefähr
licher, als der Mansfelder einerseits, der Markgraf von Jügcrn-
dorf andererseits noch im Lande ständen und verschiedene Städte
1) d'Elvert, 94.
2 ) Ebendort 95.