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Tilly um eine genügende Anzahl bayerischer Soldaten ersucht
werden, bis man nichts mehr zu besorgen habe. Schreiben des
Kaisers vom 2. Juni 1621*).
Am 12. Juni kann der Fürst darauf antworten, daß alles
zur Execntion vorbereitet und angeordnet, und daß dafür der
21. Juni festgesetzt sei. Bis dahin konnte noch eine Rückäuße-
rnng des Kaisers stattfinden, die auch eintraf. Die Anwesenheit
der bayerischen Soldaten erklärt der Fürst nicht für nothwendig,
da des Obersten von Wallenstein Regiment, das gute Zucht und
Ordnung halte, zugegen sei und auch 700 sächsische Reiter heran
gezogen werden könnten. Auch in Bezug ■ auf eine andere Ent
scheidung des Kaisers ersucht er um Abänderung, diejenige
nämlich, wonach die akatholischen Vernrtheilten den Trost eines
Seelsorgers Augsburgischer Confession nur im Gefängniß haben
sollen, nicht aber auf dem letzten Wege. Im Einverständniß mit
den übrigen Commissarien des Gerichtes bittet er, auch diese
Begleitung zuzugestehen, was denn auch in der Antwort des
Kaisers vom 16. Juni geschah * 2 ). Der Kaiser bewilligt ebenfalls
die Umwandlung der Todesstrafe bei zwei anderen Verurtheilten
in Gefängniß, um welche der Fürst ersucht hatte, „weil dieselben
mit ziemlich hohem Alter beladen, theils die mnltitncio delin-
quentium, vermög der Rechte, die poenam billig mitigiren
solle, damit nicht so viel Blut vergossen werde".
In der erwähnten Antwort des Kaisers vom 16. Juni
giebt derselbe seine Zustimmung zur Execntion. „Aus Dr. 8.
Schreiben haben wir weiter vernommen, was vor ein Tag zur
Execntion angesetzt, auch sonsten der Assecuration halber vor
Versehung beschehen solle. Mit welchem einem und dem andern
wir dann gnädigst zufrieden sein, nur allein, daß ja alles mit
guter Richtigkeit und Ordnung fürgenommen, auch ruhiglich
vollzogen werde". Der Fürst habe dann, schließt der Kaiser,
>) d'Elvcrt, 72.
2 ) Ebendort, 74. 88.