Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Tilly um eine genügende Anzahl bayerischer Soldaten ersucht 
werden, bis man nichts mehr zu besorgen habe. Schreiben des 
Kaisers vom 2. Juni 1621*). 
Am 12. Juni kann der Fürst darauf antworten, daß alles 
zur Execntion vorbereitet und angeordnet, und daß dafür der 
21. Juni festgesetzt sei. Bis dahin konnte noch eine Rückäuße- 
rnng des Kaisers stattfinden, die auch eintraf. Die Anwesenheit 
der bayerischen Soldaten erklärt der Fürst nicht für nothwendig, 
da des Obersten von Wallenstein Regiment, das gute Zucht und 
Ordnung halte, zugegen sei und auch 700 sächsische Reiter heran 
gezogen werden könnten. Auch in Bezug ■ auf eine andere Ent 
scheidung des Kaisers ersucht er um Abänderung, diejenige 
nämlich, wonach die akatholischen Vernrtheilten den Trost eines 
Seelsorgers Augsburgischer Confession nur im Gefängniß haben 
sollen, nicht aber auf dem letzten Wege. Im Einverständniß mit 
den übrigen Commissarien des Gerichtes bittet er, auch diese 
Begleitung zuzugestehen, was denn auch in der Antwort des 
Kaisers vom 16. Juni geschah * 2 ). Der Kaiser bewilligt ebenfalls 
die Umwandlung der Todesstrafe bei zwei anderen Verurtheilten 
in Gefängniß, um welche der Fürst ersucht hatte, „weil dieselben 
mit ziemlich hohem Alter beladen, theils die mnltitncio delin- 
quentium, vermög der Rechte, die poenam billig mitigiren 
solle, damit nicht so viel Blut vergossen werde". 
In der erwähnten Antwort des Kaisers vom 16. Juni 
giebt derselbe seine Zustimmung zur Execntion. „Aus Dr. 8. 
Schreiben haben wir weiter vernommen, was vor ein Tag zur 
Execntion angesetzt, auch sonsten der Assecuration halber vor 
Versehung beschehen solle. Mit welchem einem und dem andern 
wir dann gnädigst zufrieden sein, nur allein, daß ja alles mit 
guter Richtigkeit und Ordnung fürgenommen, auch ruhiglich 
vollzogen werde". Der Fürst habe dann, schließt der Kaiser, 
>) d'Elvcrt, 72. 
2 ) Ebendort, 74. 88.
	        

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