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und insbesondere zur Beurtheilung der späteren Anklagen, die
ihn auch von katholischer Seite trafen, ist nur, was er über
seine Stellung zu den Katholiken in einem Berichte au den
Kaiser von: 28. März mittheilt'). Die Katholiken glaubten,
weil die Rebellion eigentlich nicht von ihnen, sondern von den
Akatholischen ausgegangen, auch von allen Folgen des Aufstandes
frei zu sein. Fürst Karl fand im Allgemeinen ihr Begehren nicht
unbillig, glaubte sie aber deßhalb nicht von den Steuern und
Anfingen, sowie insbesondere von der Einquartierung befreien zu
können, zumal es auch des Kaisers Intention gewesen, die ganze
Sache nicht für eine Religionsangelegenheit, sondern für ein
Rebellionswesen zu halten. Damit nun waren die Katholischen
sehr unzufrieden, suchten auch andere abzuhalten, das Gebührende
zu leisten, und gingen von Haus zu Haus zu einer Beschwerde
bei dem Kaiser aufzuhetzen, obwohl doch keinem, sagt der Fürst,
die Billigkeit versagt worden sei, der sich mit vernünftiger Prä
tension gemeldet habe. Wenn einzelne Unregelmäßigkeiten bei
der Einquartierung vorgekommen und nicht sogleich wieder gut
gemacht worden, so sei das die Schuld der Soldatesca, „deren
ich nicht zu commandiren und also bei ihnen keinen Gehorsam
gehabt, sondern alles nur bittweise an andere gelangen lassen
müssen". Er bittet den Kaiser, das in Betracht zu ziehen, wenn
Klagen bei ihm einliefen, und ersucht zugleich um Bescheid, ob
die Katholischen in Städten wie auf dem Lande von allen und
jeden Auflagen und Contributionen durchaus eximirt seien. Dies
der Inhalt des Schreibens vom 28. März.
Die eigentlichen Berichte über den Prozeß beginnen mit
einem Schreiben des Fürsten an den Kaiser vom 7. Aprils.
Darnach stellten sich die zur Commission verordneten fremden
Herren dein Fürsten am 13. März mit ihren Vollmachten vor
und am 15. constituirte sich das Gericht in erster Sitzung. Die
') d'Elvert, 43.
-) Ebendort, 49.