Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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zum bestimmten Termine dem unter seinem Vorsitz angeordneten 
Gerichtshof zu stellen. In seiner Antwort an den Kaiser erklärt 
er sich bereit, die Aufgabe zu übernehmen „zur Erzeigung meines 
gegen Eurer kais. Majestät beharrenden äußersten, willigsten 
Gehorsams". Doch macht er im Namen der böhmischen Mit 
glieder die Vorstellung, daß das Judicium nicht unter dem 
Namen eines „Präsidenten, fonbern eines anstatt Sr. Majestät 
selbst repräsentirenden Delegaten" geführt werden möge, da es 
sonst in Böhmen Gewohnheit gewesen, daß der König selbst iu 
crimine laesae majestatis in eigener Person zu Gericht ge 
sessen, der Kaiser aber der schwierigen sonstigen Verhältnisse 
wegen verhindert sei, nach Böhmen zu kommen. 
Auf diese Vorstellung erfolgte, wie es scheint, keine aus 
drückliche Entscheidung, doch ist sie in der Antwort in Umschrei 
bung enthalten. In diesem Schreiben vom 13. Februar ') dankt 
der Kaiser dem Fürsten für die Annahme des ihm gegebenen 
Auftrages, daß er sich „auf unser gnädigstes Anschaffen und 
Begehren" so willfährig erzeiget. „Wie wir dann auch zu einem 
solchen judicio um mehreres Ansehns willen, weil wir anderer 
wichtiger Geschäften halber nicht dabei sein können, deiner Lieb- 
den Person demselben unsertwegen zu präsidiren gnädigst depu- 
tirt und verordnet haben." Nach Ablauf der Citation, setzt er 
weiter hinzu, solle gegen die flüchtigen Rebellen das Endurtheil 
verfaßt, verlesen, hernach auf allen Plätzen denuncirt und aus 
gerufen, sowie der Verurtheilten Namen an den Galgen ge 
schlagen werden. In einem zweiten Briefe von demselben Datums) 
theilt der Kaiser mit, daß er den Cardinal Dietrichstein zum 
Commissär in Mähren ernannt habe und weist den Fürsten an, 
mit ihm in Verbindung zu treten. 
Die nächsten Berichte des Fürsten beziehen sich auf ein 
zelne minder bedeutende Angelegenheiten; wichtig für ihn selbst 
<) Liechtenstein. Archiv, a. a. O. s. Anhang; ebenfalls nicht bei 
d'Elvcrt. 
2) d'Elvert 41.
	        

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