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zum bestimmten Termine dem unter seinem Vorsitz angeordneten
Gerichtshof zu stellen. In seiner Antwort an den Kaiser erklärt
er sich bereit, die Aufgabe zu übernehmen „zur Erzeigung meines
gegen Eurer kais. Majestät beharrenden äußersten, willigsten
Gehorsams". Doch macht er im Namen der böhmischen Mit
glieder die Vorstellung, daß das Judicium nicht unter dem
Namen eines „Präsidenten, fonbern eines anstatt Sr. Majestät
selbst repräsentirenden Delegaten" geführt werden möge, da es
sonst in Böhmen Gewohnheit gewesen, daß der König selbst iu
crimine laesae majestatis in eigener Person zu Gericht ge
sessen, der Kaiser aber der schwierigen sonstigen Verhältnisse
wegen verhindert sei, nach Böhmen zu kommen.
Auf diese Vorstellung erfolgte, wie es scheint, keine aus
drückliche Entscheidung, doch ist sie in der Antwort in Umschrei
bung enthalten. In diesem Schreiben vom 13. Februar ') dankt
der Kaiser dem Fürsten für die Annahme des ihm gegebenen
Auftrages, daß er sich „auf unser gnädigstes Anschaffen und
Begehren" so willfährig erzeiget. „Wie wir dann auch zu einem
solchen judicio um mehreres Ansehns willen, weil wir anderer
wichtiger Geschäften halber nicht dabei sein können, deiner Lieb-
den Person demselben unsertwegen zu präsidiren gnädigst depu-
tirt und verordnet haben." Nach Ablauf der Citation, setzt er
weiter hinzu, solle gegen die flüchtigen Rebellen das Endurtheil
verfaßt, verlesen, hernach auf allen Plätzen denuncirt und aus
gerufen, sowie der Verurtheilten Namen an den Galgen ge
schlagen werden. In einem zweiten Briefe von demselben Datums)
theilt der Kaiser mit, daß er den Cardinal Dietrichstein zum
Commissär in Mähren ernannt habe und weist den Fürsten an,
mit ihm in Verbindung zu treten.
Die nächsten Berichte des Fürsten beziehen sich auf ein
zelne minder bedeutende Angelegenheiten; wichtig für ihn selbst
<) Liechtenstein. Archiv, a. a. O. s. Anhang; ebenfalls nicht bei
d'Elvcrt.
2) d'Elvert 41.