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dazu, die Bestimmung und Ernennung der Personen, welche
das Gericht zu bilden hatten, das alles ging von Wien aus,
ohne daß Fürst Karl, der doch den Sachen am nächsten stand
und das Präsidium zu führen hatte, zu einem Vorschlage oder
einem Gutachten aufgefordert worden wäre. Das kaiserliche
Schreiben vom 12. Februar giebt ohne Weiteres den Entschluß
kund, den Proceß unter dem Präsidium und Directorium des
Fürsten zu beginnen, und fordert ihn auf, denselben sofort ins
Werk zu setzen und mit Beschleunigung zu führen. Das bei
liegende Schreiben *) des Freiherrn von Ulm, datirt schon vom
Tage vorher, giebt die Namen der Beisitzer, die sofort einzu
berufen wären, nämlich: Adam von Waldstein, Oberst-Landhos-
meister, Friedrich von Thallenberg, Präsidenten des Appellations
gerichtes, Christoph Wratislaw von Mitrowiz, Hauptmann der
kleinen Stadt Prag, Wolf Wilhelm Laiminger von Albenreuth,
Otto Melander und Johann Wenzl, alle drei Rcichshofräthe,
Melchior Güneß von Köbach, Wenzel von Flüessenbach, Daniel
Kapr (Kapper), Appcllationsräthe, endlich Caspar Schwab und
Paul de Ello, niederösterreichische Regimentsräthe und Doctoren
der Rechte.
Schreiben und Decret beantwortet 2 ) der Fürst erst am
5. März, nachdem er mit den in Prag anwesenden Herren, die zu Mit
gliedern des Gerichtes ernannt waren, Berathung gepflogen. Das
Schreiben war am 17. Februar bereits in seinen Händen, denn
an diesem Tage erließ er in Folge des kaiserlichen Auftrages
eine öffentliche Citation an alle Theilnehmer und Häupter der
Rebellion, welche sich geflüchtet hatten, und fordert sie auf, sich
i» der Sammlung, welche von d'Elvert herausgegeben. Der Fürst hatte
es für sich behalten und in sein eigenes Archiv gegeben, wo es noch heute
(Y. 12) mit einigen Beilagen vorhanden ist, eines der wenigen Schrift
stücke von Bedeutung, die das Liechtenstein. Archiv vom Fürsten Karl be
wahrt hat. Zur Vervollständigung der d'Elvert'schen Sainmlung geben
wir dieses Schreiben mit den Beilagen im Anhange.
') S. Anhang Beil. 1 u. 2.
2) d'Elvert, a. a. O. 37.