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anzunehmen, so weit es noch nicht geschehen war ! ). Zur Aus
führung dessen und zum Schutze überließ er ihm in Prag seinen
General Tilly mit einem großen Theil der bayerischen Armee,
während Bucquoy mit der kaiserlichen Armee nach Mähren zur
Unterwerfung und Beruhigung dieses Landes hätte abziehen
sollen. Letzteres aber geschah nicht, vielmehr blieben die Kaiser
lichen in Prag und Umgegend und sonst in Böhmen und über
ließen sich einer Reihe von Excessen. Herzog Maximilian erließ
daher noch vor seiner Abreise am 16. November eine dringende
Aufforderung an Bucquoy, den Uebeln abzuhelfen, und ersuchte
zugleich den Fürsten Karl, darauf ju sehen und zu achten, daß
das Land davor bewahrt bleibe 2). Nichtsdestoweniger zog Bucquoy
nicht ab; die Armee blieb und die Excesse hörten nicht aus.
Fürst Karl vermochte ihnen nicht zu wehren, so daß Herzog
Maximilian noch von München aus Klage an den Kaiser führt.
Seine Meinung sei es gewesen, schreibt er am 21. Decembers,
daß während seine durch Krankheiten und Märsche geschwächte
Armee in Prag in Garnison bleibe, die kaiserliche nach Mähren
und Schlesien rücke, wo der Kurfürst Friedrich sich täglich ver
stärke; damit seien der Fürst von Liechtenstein und Bucquoy
einverstanden gewesen, nur daß die Armee zunächst nach Mähren
gehe. Trotz seiner Ermahnung sei dies aber nicht geschehen und
noch am 10. December die Armee nicht von Prag abgerückt
gewesen, so daß Plünderung und Raub fortwährend um sich
griffen. Bei dem damaligen Zustande der Soldatesca in einem
rebellirten und eroberten Lande lag es schwerlich in der Macht
eines Civilcommissärs, der mit den commandirenden Generalen
nur „gutes Einvernehmen" zu halten hatte, allen solchen Klagen
und Unzukömmlichkeiten abzuwehren. In einem späteren Briefe
vom 13. Januar 1621 erhebt Herzog Maximilian, der den
Prager Dingen nur aus der Ferne zusah und Klagen wegen
') Liechtenstein. Archiv R. 43; Patent vom 15. November 1620,
2 ) Eb. Beil. zu R. 43.
3 ) Harter, K. Ferdinand II. VIII. 664.
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