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Prozeß, der nur dahin entschieden wurde, daß eine Resolution
des Kaisers aus Prag vom 7. November 1612 bestimmte, daß
die Troppauer nach wie vor ihre Steuern an das Generalsteuer
amt nach Schlesien abzuliefern hätten; die Frage aber, ob
Troppau zu Mähren oder zu Schlesien gehöre, wurde, als davon
gar nicht alterirt, unentschieden gelassen. Mit der Uebertragung
des Fürstenthums an den Fürsten Karl von Liechtenstein wurde
sie aber eine absolut dringende, denn der Fürst war als Herzog
von Troppau ausdrücklich zum Fürsten in Schlesien ernannt, mit
Sitz und Stimme im schlesischen Oberrechte.
Aus dieser kurzen geschichtlichen Darstellung geht jedenfalls
hervor, daß die Dinge für den neuen Herrn von Troppau sehr
schwierig lagen. Der Lehensbrief betrachtete Troppau ohne
Weiteres als schlesisches Fürstenthum und hatte insofern auch
seine guten Gründe dafür, als die faetischen Verhältnisse seit
anderthalb Jahrhunderten dieser Auffassung günstig waren, und
dieselbe sich auch urkundlich in mancherlei Weise stützen ließ.
Auch waren die Schlesier selbst mit dieser endlichen Lösung der
Frage einverstanden. Andererseits waren es aber drei der vier
Stände des Landes selber nicht: sie stützten sich auf die alte, in
früheren Zeiten bestandene Verbindung zwischen Troppau und
Mähren, auf das Versprechen der Unmittelbarkeit, das ihnen
durch Wladislaw gegeben war, und sie fanden Unterstützung in
den Ständen Mährens selbst, welche eine rechtliche Verbindung
wenigstens nicht aufgeben wollten, während die factischc lange
nicht mehr existirt hatte.
Um den neuen Fürsten in Troppau einzuführen, ernannte
der Kaiser eine Commission aus den drei Herren Karl von
Münsterberg, Nicolaus von Burghaus und Georg Rudolf von
Zedlitz. Fürst Karl hielt am 14. Mai 1614 in Troppau seinen
feierlichen Einzug, aufs freudigste von den Bürgern der Stadt be-
willkommt, welche ihm am 21. Mai huldigten und dafür die Zu
sicherung der freien Religionsübuug nach dem Rudolfinischen
Majestätsbrief erhielten. Auch erhielten sie aus dem Zeughause