Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Prozeß, der nur dahin entschieden wurde, daß eine Resolution 
des Kaisers aus Prag vom 7. November 1612 bestimmte, daß 
die Troppauer nach wie vor ihre Steuern an das Generalsteuer 
amt nach Schlesien abzuliefern hätten; die Frage aber, ob 
Troppau zu Mähren oder zu Schlesien gehöre, wurde, als davon 
gar nicht alterirt, unentschieden gelassen. Mit der Uebertragung 
des Fürstenthums an den Fürsten Karl von Liechtenstein wurde 
sie aber eine absolut dringende, denn der Fürst war als Herzog 
von Troppau ausdrücklich zum Fürsten in Schlesien ernannt, mit 
Sitz und Stimme im schlesischen Oberrechte. 
Aus dieser kurzen geschichtlichen Darstellung geht jedenfalls 
hervor, daß die Dinge für den neuen Herrn von Troppau sehr 
schwierig lagen. Der Lehensbrief betrachtete Troppau ohne 
Weiteres als schlesisches Fürstenthum und hatte insofern auch 
seine guten Gründe dafür, als die faetischen Verhältnisse seit 
anderthalb Jahrhunderten dieser Auffassung günstig waren, und 
dieselbe sich auch urkundlich in mancherlei Weise stützen ließ. 
Auch waren die Schlesier selbst mit dieser endlichen Lösung der 
Frage einverstanden. Andererseits waren es aber drei der vier 
Stände des Landes selber nicht: sie stützten sich auf die alte, in 
früheren Zeiten bestandene Verbindung zwischen Troppau und 
Mähren, auf das Versprechen der Unmittelbarkeit, das ihnen 
durch Wladislaw gegeben war, und sie fanden Unterstützung in 
den Ständen Mährens selbst, welche eine rechtliche Verbindung 
wenigstens nicht aufgeben wollten, während die factischc lange 
nicht mehr existirt hatte. 
Um den neuen Fürsten in Troppau einzuführen, ernannte 
der Kaiser eine Commission aus den drei Herren Karl von 
Münsterberg, Nicolaus von Burghaus und Georg Rudolf von 
Zedlitz. Fürst Karl hielt am 14. Mai 1614 in Troppau seinen 
feierlichen Einzug, aufs freudigste von den Bürgern der Stadt be- 
willkommt, welche ihm am 21. Mai huldigten und dafür die Zu 
sicherung der freien Religionsübuug nach dem Rudolfinischen 
Majestätsbrief erhielten. Auch erhielten sie aus dem Zeughause
	        

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