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freiheit wenigstens thatsächlich eintreten zu lassen. Man trennte
sich in guter Stimmung und Eintracht.
So hatte Karl nicht am wenigsten dazu beigetragen, daß
Erzherzog Matthias, jetzt König von Ungarn, zum erstrebten
Ziele gekommen war, und nicht am wenigsten hatte er sich um
die Befriedigung und Beruhigung des Landes Mähren verdient
gemacht. Nunmehr forderte er die Erfüllung alter Rechte und
Versprechungen. Kaiser Rudolf hatte, wie oben dargestellt, schon
im Jahre 1606 an Karl und seine Nachfolger in der Primo
genitur des Hauses Liechtenstein den Titel „Hoch und Wohl
geboren" verliehen. Karl begründete darauf deu Anspruch auf
den Titel und den Stand eines Fürsten, allein damals während
der Friedensverhandlungen mit den Ungarn fand Erzherzog
Matthias die Sache nicht opportun und bewog Karl zum Auf
schub. Es ist darüber ') ein eigenhändiger Brief des Erzherzogs
vorhanden, worin derselbe ausspricht, daß dieser Aufschub ohne
Präjudiz und Nachtheil für die Zukunft sein solle. Der Brief
ist ohne Datum, muß aber zu jener Zeit der Verhandlungen
in Wien im Jahr 1606 geschrieben worden sein. Nunmehr, da
Karl den Verdiensten um das Land und das Haus Oesterreich
die persönlichen Verdienste um den Erzherzog Matthias hinzu
gefügt hatte, erhob derselbe keinen Widerspruch. Am 21. August
wurde der niederösterreichischen Regierung intimirt, daß Seine
römisch kaiserliche Majestät anzuordnen geruht haben, daß Ihrem
geheimen Rathe und obersten Hofmeister Herrn Karl von Liech
tenstein von Ihrer Regierung und anderen hohen und niederen
Gerichten und Kanzleien hinfüro der Titel: Hoch- und Wohl-
geborner Fürst zu den anderen Prädicaten in allen Schriften,
Titeln und Handlungen gegeben werden solle * 2 ). Die Anordnung
der kaiserl. Majestät, aus welche sich dieser Erlaß bezieht, ist
eben die Verleihung des Titels von „Hoch- und Wohlgeboren"
>) Lichtenstein. Archiv X. 58.
2 ) Archiv des Finanzminist.