Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

lange Zeit in unterschiedlichen Landesämtern, und bevorab in 
Verwaltung des Obersten Hofmeisteramts, wie auch bei diesem 
offenen Krieg wider gemeiner Christenheit Erbfeind den Türken 
mit Verpfändung seiner Hab und Güter und Darleihung an 
sehnlicher Summen Geldes zu Erhaltung der Gränzen, auch 
Ihrer kaiserl. Majestät merklichen Nutz und Verhütung großen 
Schadens gehorsamlich erzeigt und bewiesen, dasselbe noch täglich 
thut und hinführo noch thun kann, mag und soll, den Titel 
und das Prädicat „„Hoch- und Wohlgeboren"", also und der 
gestalt gnädigst bewilliget, daß nicht allein Ihm, sondern auch 
einem Jeden, welcher künftig die Primogenitur der Herrn von 
Liechtenstein von Nicolsburg haben würde, in Ihrer Majestät 
und Dero Nachkommen Namen jederzeit: „„Dem Hoch- und 
Wohlgebornen Unsrem lieben Getreuen"" gegeben und geschrieben 
werden solle"'). Die Verleihung dieses Titels, dessen weitere 
Consequenzen sich später zeigen werden, für den Primogenitus 
erfolgte also noch vor dem letzten Abschluß der oben besprochenen 
Familieneinigung, welche das Recht des Primogenitus erst in 
der Familie herstellte, eine Angelegenheit, um deren Durchführung 
und Anerkennung Kaiser Rudolf selbst sich persönlich bemüht 
hatte. Noch im Jahre 1607 erhielt Karl von Kaiser Rudolf 
einen Palatinatsbrief, der ihm aus der böhmischen wie aus der 
Reichskanzlei ausgefertigt wurdet). Dieser Brief verlieh ihm 
und jedem Primogenitus des Hauses »ach ihm verschiedene 
Rechte: Notare zu ernennen, Legitimationen auszustellen, zu adop- 
tiren, Sklaven zu befreien, Jnfamirte in ihrer Unbescholtenheit 
wieder herzustellen, ferner Münzen zu schlagen, Wochen- und 
Jahrmärkte abzuhalten, die Namen der Städte und Ortschaf 
ten zu verändern, Schlösser zu erbauen, endlich Doctoreu, 
Magister, Licentiatcu, Baccalaurecn, Uostao laureati zu er 
nennen ii. s. w. 
>) Archiv des Finanzminist.; Liechtenst. Archiv X. 59. 
2) Liechtenst. Archiv X. 01.
	        

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