Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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fremde Hände gelange. Zu diesem Zwecke wollte er die neue 
Erbeinigung errichten, deren wesentlichste Bestimmungen in der 
Unveräußerlichkeit des Familicnbesitzes, sowie in der Erweiterung 
der Rechte des Familienhauptes und in der Uebertragung der 
selben von dem an Jahren ältesten Mitgliede der Familie auf 
den Primogenitns bestanden. Bisher war der Acltcstc der Chef 
des Hauses gewesen, seine Vorrechte hatten aber wohl kaum in 
anderem als in der Begabung und Empfangung der Lehen be 
standen. Ganz anders lauteten die Bestimmungen des neuen 
Vertrages. 
Die Sache war aber nicht leicht zu bewerkstelligen, denn 
der Vertrag erforderte nicht bloß die Zustimmung des Kaisers, 
sondern auch der Landstände, und gerade die Primogenitur lief 
den bisherigen Gewohnheiten in Rieder-Oesterreich zuwider. Auch 
war mittlerweile Karl Führer und Haupt der katholischen Partei 
geworden, und er hatte darum die bis dahin mächtigere Partei 
der Protestanten in den Landtagen gegen sich. Und so dauerten 
die Bemühungen Karls trotz des persönlichen Einschreitens Kaiser 
Rudolfs durch verschiedene Briefe mehrere Jahre fort, bis er 
endlich 1606 zum Ziele gelangte. Auch scheint es nach den ver 
schiedenen Entwürfen, die im Archiv enthalten sind, als ob der 
Inhalt vielfach geändert worden sei. So enthalten die früheren 
Entwürfe die Feststellung des katholischen Glaubens als des 
einzig gültigen Bekenntnisses in der Familie wie auf den Fami 
liengütern in ausführlichen Bestimmungen; dies aber ist in der 
eigentlichen Erbeinigung ganz und gar hinwcggelassen. 
Der Vertrag') wurde am 29. September des Jahres 
1606 zu Feldsberg von den drei Brüdern unterzeichnet und ent 
hält im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen. Karl erscheint 
dabei als Herr auf Feldsberg, Herrenbaumgarten, Blumenan, 
Proßnitz, Anssee und Czernahora, als kaiserlicher Majestät Gc- 
heimer Rath, Oberster Hofmeister, Kämmerer und Landcshanpt- 
>) E. 12.
	        

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