Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

Vogtei gehabt hatte, wobei die niederösterreichische Kammer am 
15. März intervenirte, erhielt er am 10. Mai den Auftrag, 
als Commissar nach Ungarn zu gehen, die Streitigkeiten zwischen 
der Gespannschaft Wieselburg und dem Hauptmann zn Ungarisch- 
Altenburg auszugleichen. Desgleichen erhielt er am 22. Sep 
tember 1579 die Aufgabe, eine Untersuchung des Proviantwesens 
in Ober-Ungarn vorzunehmen. Durch ein Beglaubigungsschreiben 
vom 8. November 1580 wurde ihm ferner ausgetragen, daß er 
sich in Sachen etlicher von dem Kloster Osslawan und der Burg 
zu Znaim verkauften Güter ebenfalls als Commissär gebrauchen 
lassen solle, ein weiteres Schreiben vom 12. November 1581 
trägt Johann von der Leippa auf, Herrn Hartmann von Liech 
tenstein als Osslawanischen Commissär allen schuldigen Gehorsam 
zu leisten. Am 22. Januar 1582 wurde Hartmann aufs Neue 
zum Commissär ernannt, und zwar um eine gütliche Ausgleichung 
zwischen Christoph von Althan und Johann dem älteren von 
Zierotin wegen des Kirchenlehens zu Kossikow und des zur Pfarre 
Osslawan gehörigen herzustellen. In demselben Jahre mußte er noch 
an einer Commission theilnehmen (durch Ernennung vom 2. August), 
welche dem schlesischen Kammerwesen eine bessere Einrichtung geben 
sollte. Endlich wollte der Kaiser (1. Mai 1584), daß Hartmann 
wiederum als Commissär bei einer Commission fungiré, welche 
die sogenannten Deputats- oder Residenzherrschafteu ordentlich 
aufnehmen, beschreiben und schätzen solle. Hartmann lehnte aber 
diesen Auftrag ab wegen Ilcberladung mit sonstigen Obliegen 
heiten und Aufgaben '). Dieses war wohl der letzte Auftrag von 
Seiten des Kaisers, denn schon im nächsten Jahre erfolgte Hart 
manns allzufrüher Tod. Es sind aber, ehe desselben zu gedenken, 
noch einige Familiennachrichten mitzutheilen, sowie einiges, was 
Hartmanns Stellung in den religiösen Fragen seiner Zeit betrifft. 
Im Jahre 1577 verkaufte Hartmann das Dorf Oeden- 
streifning r ) an seinen Vetter Wolfgang, 1580 aber sammt seinen 
') Sämmtlich a. a. O. 
2) H. §. 70.
	        

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