94
unaufgefordert still liegen zu lassen, dergestaltcn, daß ihnen,
ihren Erben oder dieses Briefs Inhabern das 100 fl. jährlich
mit 6 fl. verintressirt, anch solche Verzinsung nach Ausgang eines
und des andern Jahres allwegen zu der Hauptsuinmc geschlagen,
und neben derselben wieder verzinset, und alsdann nach Ver-
streichung der sechs Jahre Hauptsumme und Verzinsung unter
eins erlegt und bezahlt werden solle. Daß wir demnach ihnen
von Liechtenstein, ihrem unmündigen Bruder Georgen Hartmann
und ihren Erben oder getreuen Briefsinhabern zugesagt haben, daß
wir ihnen angeregte Hauptsumme und Interesse, so sich aus die ver-
willigten 6 Jahre in einer Summa 70925 fl. 55 kr. erlaufen würde,
nach Ansgang derselben ohne allen ihren Entgeld oder Schaden
in guter grober landbräuchiger Münze zu ihren sichern Handen
erlegen und bezahlen lassen wollen und sollen. Zur Sicherstellung
des Capitals und der Interessen haben sich die Städte Ollmütz,
Brünn, Znaim und Jglan als Bürgen und Zahler verpfändet".
Ueber dieses Anlehen liegen noch einige spätere Daten vor. Am
23. Juli 1582 wird darüber eine neue Verschreibung auf
67.925 fl. 50 kr. gegeben, mit der ¿Bestimmung, daß die Summe
gegen Berechnung der Interessen noch eine Zeit lang still liegen,
und daß ein Jahr voraus die Kündigung geschehen solle. In
einem Dankschreiben an Georg Hartmann, Hartmanns jüngsten
Bruder, wird aber angeführt, daß Hartmann das Anlehen von
70.000 fl. noch länger still liegen zu lassen bewilligt habe,
wobei erinnert wird, daß beim Unterkämmerer in Mähren Ver
ordnung geschehen, daß ihm mit Anfang des Jahres 1584 in
Abschlag 3000 sl. erlegt werden sollen. Auch wurde am 12. De
cember 1582 Herrn Helüihard Jörgcr zu wissen gethan, daß
das Anlehen zu 70.925 sl. 50 kr. Herrn Hartmann von Liech
tenstein und dessen Brüdern auf die Unterkammeramtsgefälle in
Mähren verwiesen worden sei.
In diesem und dem folgenden Jahre sungirte Hartmann
noch mehrfach als kaiserlicher Commissär. Nachdem er selber
1578 einen Streit mit dem Abte zu Teisenberg über die dortige