Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Botschafter für die Dauer seiues Aufenthaltes zur Ehrenbeglei 
tung beigegeben worden sei >). Aus dieser und anderen Nach 
richten ersehen wir auch, daß Hartmann fort und fort in öffent 
lichen und kaiserlichen Angelegenheiten verwendet wurde, obwohl 
er die Stelle eines Regierungsrathes bereits 1574 wieder nieder 
gelegt hatte. Am 5. Januar 1577 wurde der böhmischen Kammer 
bekannt gemacht, daß Se. Majestät der jetzt regierende Kaiser 
Rudolf II. dem Hartmann von Liechtenstein, welchen Kaiser 
Maximilian II. schon zu höchstseinem Rathe an- und ausge 
nommen hatte, den schon vorher gehabten und des Hauses 
Oesterreich wegen wohlverdienten Rathstitel aufs Neue verliehen 
habe. In demselben Jahre noch trug der Kaiser ihm auch eine 
Hofkammerrathsstelle an, die er aber wegen seiner sonstigen 
mannigfaltigen Obliegenheiten nicht annehmen konnte. Dagegen 
fungirte er als kaiserlicher Commissar in einer Streitsache über 
die Herrschaft Starhemberg zwischen dem damaligen Besitzer Fer 
dinand von Taxis und dessen Nachfolger Hans von Heissensteiu -). 
Gleichfalls in diesem Jahre wurde Hartmann wieder um ein 
Darlehen für den Staat ersucht, und zwar von 50.000 Gulden, 
und da er sich hiezu bereit erklärte, so wurde angeordnet 
(18. November 1577), daß die Städte Olmütz, Brünn, Znaim 
und Jglau die Verschreibung als Bürgen unterfertigen sollten s ). 
Die Verschreibung datirt vom 1. Januar 1578 und lautet so: 
„Wir Rudolf rc. bekennen, daß uns anjetzo der wohlgeborne 
unser Rath und lieber getreuer Hartmann Herr von Liechten 
stein und Nikolsburg und seine Brüder, im Nahmen und anstatt 
ihres unmündigen Bruders Georgen Hartmann auf sondere mit 
ihm getroffene Vergleichung gehorsamst bewilliget, uns in An 
sehung unserer obliegenden beschwerlichen Kriegs- und anderen 
Ausgaben 50000 Gulden rheinisch von Dato an zu rechnen, 
auf sechs nach einander folgende Jahre darzuleihen und bei uns 
') A. a. O. 
-) A. a. O. 
3 ) A. a. O.
	        

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