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Botschafter für die Dauer seiues Aufenthaltes zur Ehrenbeglei
tung beigegeben worden sei >). Aus dieser und anderen Nach
richten ersehen wir auch, daß Hartmann fort und fort in öffent
lichen und kaiserlichen Angelegenheiten verwendet wurde, obwohl
er die Stelle eines Regierungsrathes bereits 1574 wieder nieder
gelegt hatte. Am 5. Januar 1577 wurde der böhmischen Kammer
bekannt gemacht, daß Se. Majestät der jetzt regierende Kaiser
Rudolf II. dem Hartmann von Liechtenstein, welchen Kaiser
Maximilian II. schon zu höchstseinem Rathe an- und ausge
nommen hatte, den schon vorher gehabten und des Hauses
Oesterreich wegen wohlverdienten Rathstitel aufs Neue verliehen
habe. In demselben Jahre noch trug der Kaiser ihm auch eine
Hofkammerrathsstelle an, die er aber wegen seiner sonstigen
mannigfaltigen Obliegenheiten nicht annehmen konnte. Dagegen
fungirte er als kaiserlicher Commissar in einer Streitsache über
die Herrschaft Starhemberg zwischen dem damaligen Besitzer Fer
dinand von Taxis und dessen Nachfolger Hans von Heissensteiu -).
Gleichfalls in diesem Jahre wurde Hartmann wieder um ein
Darlehen für den Staat ersucht, und zwar von 50.000 Gulden,
und da er sich hiezu bereit erklärte, so wurde angeordnet
(18. November 1577), daß die Städte Olmütz, Brünn, Znaim
und Jglau die Verschreibung als Bürgen unterfertigen sollten s ).
Die Verschreibung datirt vom 1. Januar 1578 und lautet so:
„Wir Rudolf rc. bekennen, daß uns anjetzo der wohlgeborne
unser Rath und lieber getreuer Hartmann Herr von Liechten
stein und Nikolsburg und seine Brüder, im Nahmen und anstatt
ihres unmündigen Bruders Georgen Hartmann auf sondere mit
ihm getroffene Vergleichung gehorsamst bewilliget, uns in An
sehung unserer obliegenden beschwerlichen Kriegs- und anderen
Ausgaben 50000 Gulden rheinisch von Dato an zu rechnen,
auf sechs nach einander folgende Jahre darzuleihen und bei uns
') A. a. O.
-) A. a. O.
3 ) A. a. O.