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um in der dafür bestellten Commission den Vorsitz zu führen,
doch riefen ihn Ende dieses Jahres eigene dringende Geschäfte
von der genannten Aufgabe zurück'). Indessen war er bei der
Abfassung des Berichtes darüber am 14. September 1574 wieder
anwesend. Am 25. Februar desselben Jahres erhielten die Hof-
kammerräthe den Befehl, an Hartmann 2000 Gulden auf künf
tigen Georg! zahlbar anzuweisen und ihm als gewesenen Regie-
ruugsrathe seine rückständige Besoldung auszuzahlen. Am 9. Mai
desselben Jahres erhielt er als kaiserlicher Eommissär den Auf
trag, die Herrschaft Pausram zu übernehmen und an Friedrich
von Zierotin zu übergeben 2 ).
Bald darnach hatte Hartmann eine alte und wichtige Be
sitzung des Hauses, Eisgrub nämlich, welches Wolfgang II.
wenige Jahre vorher (1572), wie oben berichtet, dein Kaiser
verkauft hatte, wieder zu erwerben. Diese Herrschaft wurde
Hartmann am 17. März 1575 zum Kauf angetragen, und
dieser Kauf kam wirklich durch einen Vergleich im Juni zu
Stande 2 ). In dem Kaufbriefe werden unter den Gegenständen,
welche als zur Herrschaft Eisgrub gehörig und mitverkauft auf
gezählt werden, erwähnt: die Feste zu Eisgrub, der vierte Theil 2 )
an allen Aeckern und Gehölzen in den drei Herrschaften Nikols
burg, Eisgrub und Pausram, auch das Holzgeld, welches die
Unterthanen in den drei Herrschaften jährlich zu zahlen haben;
der vierte Theil der Wildbahn in allen Gehölzen dieser drei
Herrschaften; die Weinschenke auf dem Markt Eisgrub mit dem
Ziegelstadel daselbst, der Markt Eisgrub und das Dorf Milowitz
sammt allen dazu gehörigen Renten, Gülten, Obrigkeiten, Herr
lichkeiten, Nutzungen, Rechten, Wein, Getreidezehnten, Wiesen,
') A. a. O.
-) A. a. O.
3 ) Liechtenst. Archiv. H. t) 12.
4 ) Es ist daran zu erinnern, wie oben in der Geschichte Wolfgangs
erzählt worden, daß die Unterthanen von Eisgrub sich losgekauft hatten,
als die Herrschaft Eigenthum des Kaisers geworden war.