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der Herrschaft Hohenau ft. Vom Jahre 1544 stellte König Fer
dinand einen Revers an Georg Hartmann aus, daß ihm die
Ueberantwortnng und Herausgabe etlicher gefangener Personen
an seinen Freiheiten, Rechten und Obrigkeiten unvergriffen und
ohne Schaden sein solle 2 ). In das Jahr 1549 fällt der schon
erwähnte Familienvertrag über die Hinterlassenschaft seines
Schwiegervaters Georg VI., wonach dieselbe getheilt, jedoch vor
aller Theilung an Georg Hartmann 4000 Gulden, wohl das
Heirathsgut seiner Gemahlin Susanna, ausgezahlt werden sollten-ft.
Zwei Jahre später, 1551, übergab er diese Summe von 4000
Gulden seiner Gemahlin ft. Zu dieser Zeit stand er mehrfach in
Verhandlungen mit der Hofkammer über Vorräthe von Salniter,
den er auf seinen Besitzungen gewann. 1551 wie 1555 bot er
sie König Ferdinand zum Kaufe an. In dem letzteren Jahre
hatte er hundert Centner zu Brünn liegen, für die er einen
Paßbrief zum Verkauf derselben in Oesterreich ob und unter
der Enns verlangte, falls der König sie nicht gegen allsogleiche
Bezahlung übernehmen wolle ft. 1552 erlaubte ihm Köuig Fer
dinand zu Nikolsburg Bier zu brauen ft. Im Jahre 1552 nach
dem Tode Johanns VI. erhielt Georg Hartmann das Recht
die Lehen des Hauses zu verleihen von Wolf Christoph über
tragen, welchem als dem nunmehrigen Aeltcsten dieses Hauses
das Recht zugefallen war. Wolf Christoph, wahrscheinlich damals
schon krank, mochte sich zu schwach fühlen. In Folge dessen
ladete Georg Hartmann durch einen Anschlag in Linz alle
Lehcnslcute des Hauses nach Steiereck ein, dort die Lehen zu
empfangen und die Lehenspflicht zu thun ft. Als bald darauf
>) L. * 34.
2 ) Bb. 22. Repertorium. (Diese Urkunde ist int Liechtensteinischen
Archiv nicht mehr aufzufinden.)
3 ) L. 38.
4 ) G. 60.
0 Archiv des Finanzminist.
«) X. 68.
7 ) Georg Hartmanns Lehenbuch. Mannscr.
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