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1558 um Prinzendorf, welches der Kaiser ihnen aufs Neue in
Gnaden verleihen möge, da sie es schon vorher besessen hätten.
Der Kaiser willigte auch in dieses Gesuch unter dem 29. Februar
1560, und es wurde am 26. März desselben Jahres der Re
gierung aufgetragen, über das Amtslehen Prinzendorf den LehcnS-
brief in Sr. Majestät Namen auszufertigen und den Herren
von Liechtenstein zuzustellen *). Ferner bat Georg für sich und
seine Brüder am 30. October 1559, daß ihnen die Summe
von 4500 Gulden, welche der Kaiser noch ihrem seligen Vater
schulde, mit den Zinsen ausgezahlt werde, oder daß ihnen für
die ganze Summe von 16.200 Gulden, welche sie zu fordern
hätten, die Schaumburgischen Lehen verliehen würden. Dieses
Gesuch wiederholten sie am 4. März 1560. Sie beriefen sich
hierbei auf ihre Abstammung von Genovefa von Schaumburg,
ihrer Großmutter. Die Familie der Grafen von Schaumburg
nämlich war 1559 mit Wolfgang II. ausgestorben; Nachkommen
weiblicherseits waren nur da von einer Schwester dieses Wolf
gang, Anna, Tochter Georgs, welche mit Erasmus von Starhem
berg vermählt gewesen, und von Genovefa, Schwester Georgs
und Tochter Ulrichs III., welche, wie oben bemerkt, Wolfgang I.
von Liechtenstein geheirathet hatte. Ansprüche au das Schaum
burgische Erbe hatten also einerseits die Starheinberge, anderer
seits die Nachkommen Wolfgangs I. und der Genovefa, nämlich
ihre Enkel Georg VII., Wolfgang II. und deren Geschwister, zu
erheben. Die letzteren machten also ihre Ansprüche. Es wurde
ihnen aber (23. December 1560) vom Kaiser nichts weiter be
willigt als die Auszahlung der anerkannten Schuld von 4500 Gul
den, welche in der Weise erfolgen sollte, daß ihnen von Ende
des Jahres 1560 angefangen jedes Jahr tausend Gulden aus
gezahlt werden sollten. In Bezug auf diese Schuld finden sich
noch einige Nachrichten aus dem folgenden Jahre, die Bitte der
Brüder von Liechtenstein aber, sie im Besitze der Schaumburgischen
i) Archiv des Finanzminist.