Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Freiung, den Zehnten unb Gülten belehnt, desgleichen mit den 
Gülten, Wein- und Gctreidczehntcn zu Wilhelmsdorf !). In 
demselben Jahre verkaufte er dem Kapitel aus dem Petersberge 
zu Brünn 72 Gulden jährlicher Zinsen zu Düruholz. Erasmus 
starb schon im Jahre 1524 ohne Hinterlassung von Kindern. 
Seine Wittwe Barbara erhielt in diesem Jahre ihre Abfertigung 
durch ihren Schwager Georg, der ihr freie Wohnung in Wien, 
jährlich 483 Pfund und 1000 Pfund für ihre fahrende Habe, 
nebst einigem Wein und Korn zuwies^). 
Ueber diese ihre Abfertigung erhob sich später Streit, da 
sie ihr auf Wilfersdorf angewiesen war, dieses aber durch Georg 
an seinen Schwiegersohn Johann überlassen wurde. Es wurde 
dann in einem Vertrag von 1552 ausgemacht^), daß die ver 
schiedenen Angehörigen des Hauses, unter welche die Besitzungen 
von Georg und Erasmus vertheilt worden waren, ihr jeder 
seinen Theil jährlich zuschicken sollten. Barbara erscheint in 
diesem Vertrag als die Wittwe von Kaspar Zierotin, den sie also 
in zweiter Ehe geheirathet hatte. In dritter vermählte sie sich 
mit Kaspar von Gragowsky und starb im Jahre 1578. 
In dem erwähnten Vertrag von 1552 wurden noch andere 
Punkte ausgemacht, welche über die Hinterlassenschaft Georgs 
streitig waren. Es wurde bestimmt, daß von Georgs Schulden 
die Erben, nämlich Johann, Wolf Christoph, Christoph und 
Georg Hartmann, ein jeder seinen gebührenden Antheil bezahlen 
solle; die ledigen Gründe und Gehölze betreffend, solle es bei 
den Theilregistern bleiben; ebenso solle es laut der Einigung 
geschehen, wenn Einer seinen Theil verkaufen wolle; wenn von 
Georg Baarschaft gefunden werde, so solle sic allen Herren von 
Liechtenstein zustehen; auch seine Fahrniß solle getheilt werden; 
was eine Herrschaft an Werth die andere übertreffe, das solle 
herausgegeben oder so viel Gülten angewiesen werden. Ihrerseits 
-) B. 68. 
-) L. 26. 
3 ) L. 41.
	        

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