34
Freiung, den Zehnten unb Gülten belehnt, desgleichen mit den
Gülten, Wein- und Gctreidczehntcn zu Wilhelmsdorf !). In
demselben Jahre verkaufte er dem Kapitel aus dem Petersberge
zu Brünn 72 Gulden jährlicher Zinsen zu Düruholz. Erasmus
starb schon im Jahre 1524 ohne Hinterlassung von Kindern.
Seine Wittwe Barbara erhielt in diesem Jahre ihre Abfertigung
durch ihren Schwager Georg, der ihr freie Wohnung in Wien,
jährlich 483 Pfund und 1000 Pfund für ihre fahrende Habe,
nebst einigem Wein und Korn zuwies^).
Ueber diese ihre Abfertigung erhob sich später Streit, da
sie ihr auf Wilfersdorf angewiesen war, dieses aber durch Georg
an seinen Schwiegersohn Johann überlassen wurde. Es wurde
dann in einem Vertrag von 1552 ausgemacht^), daß die ver
schiedenen Angehörigen des Hauses, unter welche die Besitzungen
von Georg und Erasmus vertheilt worden waren, ihr jeder
seinen Theil jährlich zuschicken sollten. Barbara erscheint in
diesem Vertrag als die Wittwe von Kaspar Zierotin, den sie also
in zweiter Ehe geheirathet hatte. In dritter vermählte sie sich
mit Kaspar von Gragowsky und starb im Jahre 1578.
In dem erwähnten Vertrag von 1552 wurden noch andere
Punkte ausgemacht, welche über die Hinterlassenschaft Georgs
streitig waren. Es wurde bestimmt, daß von Georgs Schulden
die Erben, nämlich Johann, Wolf Christoph, Christoph und
Georg Hartmann, ein jeder seinen gebührenden Antheil bezahlen
solle; die ledigen Gründe und Gehölze betreffend, solle es bei
den Theilregistern bleiben; ebenso solle es laut der Einigung
geschehen, wenn Einer seinen Theil verkaufen wolle; wenn von
Georg Baarschaft gefunden werde, so solle sic allen Herren von
Liechtenstein zustehen; auch seine Fahrniß solle getheilt werden;
was eine Herrschaft an Werth die andere übertreffe, das solle
herausgegeben oder so viel Gülten angewiesen werden. Ihrerseits
-) B. 68.
-) L. 26.
3 ) L. 41.