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Fischwässer und Reisgcjaide ganz verödet würden, und bat dabei,
anstatt Georgs, um Abstellung dieses Unfugs, worauf ihm der
Bescheid wurde, daß diese Sache an die eigens aufgestellte Com
mission gewiesen worden sei. Wiederum bat Georg von Liechten
stein am 25. Niai 1548 um Verlängerung des Zahlungstermines
auf etliche Monate, auch meldete er, daß er bereit sei, das Schloß
Ruttenstcin zum Kauf anzubieten.
In demselben Jahre 1548 aber starb Georg, ohne daß
der lange Streit zu endlichem Austrage gebracht worden, worauf
von königlicher Seite eine ordentliche Schätzung des Schlosses
Ruttenstein und seines Einkommens angeordnet wurde, um dar
über mit den Erben Georgs zu verhandeln. Diese baten aber
um Aufschub, bis sie sich selber, nämlich Johann, Wolf Christoph
iiub Georg Hartmann, unter einander verglichen hätten. Darnach
machten Johann und Georg Hartmann im Juni 1249 das
Gesuch, man möge sie im Besitze von Ruttenstein, daran ihnen
viel gelegen sei, belassen, indem sie die 10.000 Gulden erlegen
wollten; die königliche Majestät möge sie daher mit Ruttenstein
belehnen. Darauf aber erfolgte am 14. October desselben Jahres
die Antwort, daß der König gesonnen sei, die genannte Herr
schaft nach vorhergegangener Schätzung durch Kauf an sich zu
bringen. Am 3. October 1550 wurde wieder befühlen, ans der
Erlagssnmmc Georgs an Johann von Liechtenstein die 4500 Gul
den auszuzahlen, welche ihm am 14. September 1547 ver
sprochen worden waren, und cs wurde deßhalb an die Erben
Georgs geschrieben, deren einer wieder eben Johann war. Johann
verlangte aber diese Summe von der niederösterreichischen Kammer
ausbezahlt und richtete noch im Juni 1551 und März 1552
wiederholte Gesuche darum an den König. Am 20. Mai 1551
heißt es in einem königlichen Bescheide, daß eine Schätzung von
Ruttenstein erfolgt, dieselbe jedoch zu hoch sei. Am 23. Juni
desselben Jahres bitten wiederum die Herren von Liechtenstein
um eine neue Schätzung, wozu auch der Auftrag ertheilt wurde.
Jedoch wurde derselbe nicht vollzogen, so daß Georg Hartmann