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vor nicht gar langer Zeit von dem Hause Wallsee an Liechten
stein gekommen war, hatte sammt den dazu gehörigen Märkten
Weißenbach und Königswiesen, alle drei beisammen im Mühl
viertel gelegen, schon zur Zeit Christophs III. einen Streitpunkt
zwischen dem Hause Liechtenstein und dem Kaiser gebildet ').
Christoph hatte int Jahre 1492, „um Ruhe und Gemach zu
haben", mit Wesensteiu auch Ruttenstein übergeben müssen, wo
gegen ihm Kaiser Friedrich nicht bloß andere Lehen verheißen,
sobald solche ledig würden, sondern ihm auch versprochen hatte,
ihm in Bezug auf Weißenbach und Königswiesen, die sein freies
Eigen seien, keine Irrung zu machen. 1493 versprach ihm Maxi
milian auch die Rückgabe von Ruttenstein, sobald dasselbe in
seine Hände komme. In der That ist diese Rückgabe auch erfolgt,
wie aus der Theilung von 1504 und dem factischen Besitze
hervorgeht, wie cs aber fast scheint, nicht ohne die Bedingung
einer jährlichen Zahlung. Denn im Jahre 1532 heißt es, daß
Georg schon Jahre lang das dafür bedungene Bestandgeld nicht
bezahlt habe, und es wird ihm am 17. Februar des genannten
Jahres von der niederösterreichischen Kammer aufgetragen, Rutten
stein mit allen dazu gehörigen Leuten, Gründen und Gütern,
mit allen Gezeug-, Urbarbüchern und Registern abzutreten. Da
gegen wendete er sich mit einem schriftlichen Gesuch im April
an die königliche Majestät. Etwas später heißt es, Georg von
Liechtenstein habe sich eines Vergehens schuldig gemacht, es sei
ihm deßhalb eine Geldstrafe von 1400 Gulden auferlegt und er
sei der Nutzung der zwei Märkte Königswiesen und Weißenbnch
verlustig erklärt worden. Dagegen kam Johann von Liechtenstein,
Georgs Neffe und Schwiegersohn, im April 1544 mit dem Ge
suche ein, es möge die Sache gütlich beigelegt und ausgeglichen
werden. Dies Gestich wurde am 15. Mai desselben Jahres der
niederösterreichischen Kammer zum Bericht übergeben. Jenes
Vergehen, dessen sich Georg schuldig gemacht haben soll, kann
») S. Bd. i. soi.