Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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vor nicht gar langer Zeit von dem Hause Wallsee an Liechten 
stein gekommen war, hatte sammt den dazu gehörigen Märkten 
Weißenbach und Königswiesen, alle drei beisammen im Mühl 
viertel gelegen, schon zur Zeit Christophs III. einen Streitpunkt 
zwischen dem Hause Liechtenstein und dem Kaiser gebildet '). 
Christoph hatte int Jahre 1492, „um Ruhe und Gemach zu 
haben", mit Wesensteiu auch Ruttenstein übergeben müssen, wo 
gegen ihm Kaiser Friedrich nicht bloß andere Lehen verheißen, 
sobald solche ledig würden, sondern ihm auch versprochen hatte, 
ihm in Bezug auf Weißenbach und Königswiesen, die sein freies 
Eigen seien, keine Irrung zu machen. 1493 versprach ihm Maxi 
milian auch die Rückgabe von Ruttenstein, sobald dasselbe in 
seine Hände komme. In der That ist diese Rückgabe auch erfolgt, 
wie aus der Theilung von 1504 und dem factischen Besitze 
hervorgeht, wie cs aber fast scheint, nicht ohne die Bedingung 
einer jährlichen Zahlung. Denn im Jahre 1532 heißt es, daß 
Georg schon Jahre lang das dafür bedungene Bestandgeld nicht 
bezahlt habe, und es wird ihm am 17. Februar des genannten 
Jahres von der niederösterreichischen Kammer aufgetragen, Rutten 
stein mit allen dazu gehörigen Leuten, Gründen und Gütern, 
mit allen Gezeug-, Urbarbüchern und Registern abzutreten. Da 
gegen wendete er sich mit einem schriftlichen Gesuch im April 
an die königliche Majestät. Etwas später heißt es, Georg von 
Liechtenstein habe sich eines Vergehens schuldig gemacht, es sei 
ihm deßhalb eine Geldstrafe von 1400 Gulden auferlegt und er 
sei der Nutzung der zwei Märkte Königswiesen und Weißenbnch 
verlustig erklärt worden. Dagegen kam Johann von Liechtenstein, 
Georgs Neffe und Schwiegersohn, im April 1544 mit dem Ge 
suche ein, es möge die Sache gütlich beigelegt und ausgeglichen 
werden. Dies Gestich wurde am 15. Mai desselben Jahres der 
niederösterreichischen Kammer zum Bericht übergeben. Jenes 
Vergehen, dessen sich Georg schuldig gemacht haben soll, kann 
») S. Bd. i. soi.
	        

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