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Hartmann jährlich eine gewisse Summe zn zahlen hatten.
Diese Summen waren mehrere Jahre nicht ausbezahlt worden.
Die Schiedsrichter bestimmten nicht bloß die Auszahlung der
fälligen Gelder, sondern auch die Fortdauer der Jahreszahlung,
wonach Hartmann 392 Pfund und Georg 220 Pfund nebst
etlichen Schillingen und Pfennigen jährlich erhielten. In Betreff
eines Streites über die Zehenten und Bergrechte zu Herren-
Baumgarten, Poisdorf, Hüttendorf und Lanzendorf wurden die
Bestimmungen aufrecht erhalten, welche schon in einer früheren
Entscheidung durch Hans von Buchheim, Georg von Rottal u. a.
getroffen worden waren. Ein dritter Hauptpunkt des Streites
betraf die Teiche, die getheilt werden sollten, und es wurde
ausgemacht, daß Georg, „als von dem ciitcften Vater herstammend",
die Zerlegung in drei Theile vornehmen solle, daß Hartmann,
der Sohn des jüngsten Vaters, die erste Wahl habe, Leonhard
und Johann, die vom mittleren Vater stammten, die zweite,
für Georg aber der dritte Theil bleibe. Sodann wurde noch
die Dreitheilung des Dorfes Reinthal, welches nicht mit in die
alte Theilung gekommen war, ausgesprochen, sowie die Gemein
samkeit der Schuldbriefe vor der Erbeinigung und einiges Andere.
Der Vertrag datirt von Mistelbach, Freitag nach St. Veit des
Jahres 1524.
Im Jahre 1526 begleitete Georg mit seinem Neffen Jo
hann den König Ferdinand zur Krönung nach Prag; sic blieben
dort zwei Monate mit sechszehn gerüsteten Pferden, die sie mit
sich geführt hatten. Für jedes Pferd erhielten sie einen Monats
sold von zehn Gulden rheinisch, der ihnen am 11. Januar 1527
angewiesen wurde ').
Die nächste bedeutendere Nachricht über Georg, derselben
Quelle entnommen, enthält die ersten Aeußerungen eines langen
Streites über die Herrschaft Ruttenstein, die bei der Erbeinigung
mit an Georg gefallen war. Das Schloß Ruttenstein, welches
si Archiv des Finanzminist.