Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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von Schaumberg u. n. im Namen aller vier Stände den 
Schadlosbricf für die Gesandten >). 
Was sonst noch von Georg von Liechtenstein bekannt ist, 
beschränkt sich in der Hauptsache auf Geschäfts- und Familien 
angelegenheiten, davon nur Einiges angeführt werden soll, da 
Mehreres unbedeutenden Ankauf betrifft. Im Jahre 1523 erhielt 
er mit seinem Bruder Erasmus und seinen Vettern durch König 
Ferdinand I. die Belehnung mit Baumgarten, Reichenstein, 
Hagenberg und den übrigen Lehen des Hauses in Oesterreich, 
welche Belehnung 1525 nach dem Tode von Erasmus erneuert 
wurde * 2 ). Vom Jahre 1524, datirt von Wien, ist der Vertrag 
zwischen Georg und Erasmus' Wittwe Barbara, gebornen Gräfin 
von St. Georgen und Pösing, darnach er ihr freie Wohnung in 
Wien zusprach, 1000 Pfand für ihre fahrende Habe und 483 Pfund 
jährlich zum Unterhalt 3 ). Nach dem Tode des Erasmus wurden 
auch die zwischen den drei Linien mittlerweile entstandenen Irrun 
gen und Streitigkeiten in Bezug auf den alten Theilungsvertrag 
durch gütlichen Vergleich beigelegt 3 ). Den schiedsrichterlichen Aus 
spruch thaten Georg von Buchheim, der Landmarschall von Oester 
reich, ferner Johann von Zierotin auf Straßnitz, Wilhelm von 
Zelking, Georg Lagelberger, Gabriel Vogt von Schönau und 
Leo Schneckenreiter als erbetene und erwählte Schiedsrichter. 
Die Parteien waren einerseits Georg, andererseits Leonhard 
nebst Johann, dem Sohne Wolsgangs, und drittens Hartmann. 
Die Hauptpunkte des Vertrages waren die folgenden. Zunächst 
wurde bestinimt, daß alles nach dem alten Vertrage bestehen 
bleiben solle und ein jeder Theil dasjenige behalte, was ihm 
nach der Erbeinigung von 1504 zugefallen sei. Sodann wurde 
der Streit geschlichtet, welcher über Holzungen entstanden war, 
von deren Ertrag Lienhart und Hans an Georg, sowie an 
>) Preun h über, Annales Styrenses 211. 
2 ) Liech teilst. Archiv in Wien, A. 30. 31. 
3) Eb. L. * 26. 
«) Eb. E. 7-10.
	        

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