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von Schaumberg u. n. im Namen aller vier Stände den
Schadlosbricf für die Gesandten >).
Was sonst noch von Georg von Liechtenstein bekannt ist,
beschränkt sich in der Hauptsache auf Geschäfts- und Familien
angelegenheiten, davon nur Einiges angeführt werden soll, da
Mehreres unbedeutenden Ankauf betrifft. Im Jahre 1523 erhielt
er mit seinem Bruder Erasmus und seinen Vettern durch König
Ferdinand I. die Belehnung mit Baumgarten, Reichenstein,
Hagenberg und den übrigen Lehen des Hauses in Oesterreich,
welche Belehnung 1525 nach dem Tode von Erasmus erneuert
wurde * 2 ). Vom Jahre 1524, datirt von Wien, ist der Vertrag
zwischen Georg und Erasmus' Wittwe Barbara, gebornen Gräfin
von St. Georgen und Pösing, darnach er ihr freie Wohnung in
Wien zusprach, 1000 Pfand für ihre fahrende Habe und 483 Pfund
jährlich zum Unterhalt 3 ). Nach dem Tode des Erasmus wurden
auch die zwischen den drei Linien mittlerweile entstandenen Irrun
gen und Streitigkeiten in Bezug auf den alten Theilungsvertrag
durch gütlichen Vergleich beigelegt 3 ). Den schiedsrichterlichen Aus
spruch thaten Georg von Buchheim, der Landmarschall von Oester
reich, ferner Johann von Zierotin auf Straßnitz, Wilhelm von
Zelking, Georg Lagelberger, Gabriel Vogt von Schönau und
Leo Schneckenreiter als erbetene und erwählte Schiedsrichter.
Die Parteien waren einerseits Georg, andererseits Leonhard
nebst Johann, dem Sohne Wolsgangs, und drittens Hartmann.
Die Hauptpunkte des Vertrages waren die folgenden. Zunächst
wurde bestinimt, daß alles nach dem alten Vertrage bestehen
bleiben solle und ein jeder Theil dasjenige behalte, was ihm
nach der Erbeinigung von 1504 zugefallen sei. Sodann wurde
der Streit geschlichtet, welcher über Holzungen entstanden war,
von deren Ertrag Lienhart und Hans an Georg, sowie an
>) Preun h über, Annales Styrenses 211.
2 ) Liech teilst. Archiv in Wien, A. 30. 31.
3) Eb. L. * 26.
«) Eb. E. 7-10.