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Da mit Dietmar, dem Vater Otto's, 1145 schon der
Sohn als Zenge erscheint, der Vater also bereits ein bedeu
tendes Alter haben mußte, so dürften sich die folgenden Er
wähnungen so ziemlich alle auf Sohn und Enkel beziehen,
vielleicht mit einer Ausnahme. In einer Urkunde des Abtes
Gottfried von Admont in Betreff einer Schenkung des Mark
grafen Günther von Hohenwart kommt vor: „Dazu wurden dem
Markgrafen (Ottokar von Steter) 20 Pfund, seinem Ministe
rialen Dietmar von Liechtenstein 17 Pfund u. s. w. gegeben ').
Der Verfasser macht dazu die Bemerkung: „Die Urkunde
selbst ward übrigens erst nach 1147 ausgefertigt, weil darin
des Erzbischofs Konrad, gestorben 1147, mit dem Beisatze:
„frommen Andenkens, gedacht wird". Ein bestimmtes Jahr
läßt sich also für diese Erwähnung nicht angeben. „Markgraf
Ottokar", heißt es weiter, „welcher Straßgang (worüber es
sich eben handelt) von 1140 bis 1144 inne hatte, scheint Theile
jenes Gutes an Dietmar von Liechtenstein, Otto von Steher
und Konrad von Feldkirchen hintangegeben zu haben, weil
Admont denselben, sowie dem Markgrafen selbst, für die Abtre
tung des Guts Entschädigung in Geld leisten mußte".
Die nächste Erwähnung eines Dietmar (II.) von Liech
tenstein ist vom Jahr 1165 und zwar in der Schenkung Re
ginhards von der Donnawitz an das Stift Admont, welche
bereits erwähnt ist. Hier ist es aber schon nicht mehr Dietmar
der Vater Otto's, sondern der Bruder wie der Sohn dessel
ben, die beide den gleichen Namen führen. Da wir auch von
Otto keine späteren Nachrichten haben, so dürften sich die nach
folgenden Erwähnungen wohl auf dessen Sohn, den dritten
Dietmar, beziehen.
Zuerst ist er Zeuge einer Urkunde, in welcher Herzog
Ottokar VIII. von Steier dem Stift zu Seckau das Eigen
thum der Kirche zu Schönberg im Murthalc versichert (ausgestellt
*) Mit theil un g en des historischen Vereins f. Steiermark, Heft 6. 99.