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geliehene oder auszuzahlende Geldsummen gemeinsam machte,
so die pflegweise Verleihung des Schlosses Wildenstein, des
Amtes Gmunden, mit Mauth, Aufschlag von Salz und dem
Umgeld, desgleichen zu Schwans, jedes Jahr um 11,000 fl.;
desgleichen der Mauth und des Aufschlags zu Linz und En
gelhartszell um 2200 fl. Außerdem verlieh der Kaiser den
beiden Genannten alle Aufschläge auf Wasser und Land in
Oesterreich ob und unter der Enns bestandweis auf drei Jahre,
um 20,000 fl. i). Es war also, wie es scheint, ein großartiges
Finanzgeschäft, welches zwischen beiden Parteien eingegangen
wurde. Nach weiteren Nachrichten verlieh der Kaiser an Chri
stoph von Liechtenstein noch das Schloß Heberstorf pflegwcise
für jährlich 250 Pfund Pfenniges. Das geschah alles im Juni.
In demselben Monat übergab Christoph an Kaiser Friedrich
jene tausend Gulden Heimsteuer, welche die verstorbene Elisa
beth, seines Bruders Johanns Tochter, ihrem Gemahl, dem
ebenfalls verstorbenen Georg von Pottendorf, dem letzten seines
Hauses, zugebracht hatte. Diese Summe war von Bernhard
Toppel angegriffen^, aber von Christoph vor Gericht behaup
tet worden 3 ). Der Kaiser erhielt dieses Geld wohl leih
weise oder in Rechnung obigen Geldgeschäfts. Am 30. Juli
beurkundete ferner König Maximilian seinem Rathe Christoph
von Liechtenstein 3000 rheinische Gulden schuldig zu sein und
verspricht sie in Jahresfrist zu zahlen; desgleichen am 10. Oc
tober, schon nach dem Tode Kaiser Friedrichs, von Christoph
wie auch Heinrich von Pruschink 4000 ungarische Gulden, die
sie ihm geliehen, schuldig zu sein, wofür er sie auf Aemter
verweiset 4 ). Endlich haben wir noch eine damit im Zusam
menhang stehende Urkunde von 1494, worin Maximilian er
klärt nach geschehener Abrechnung an jene beiden Herren noch
>) Liecht. Archiv W. 3. 4. 5.
2 ) Lichnowsky VIEL Regg. 1935. 1936.
ä) Lichnowsky VIII. Regg. 1932.
fl A. a. O. Regg. 1954. 1989.