Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

499 
dene Fehde fürchterlich verwüstet wurde. Namentlich waren es die 
Schweizer Söldner im Dienste des Erzbischofs Bernhard, die im 
Lande wütheten, so daß endlich die Bürger und Bauern unter An 
führung Christophs sich erhoben und sammelten, über die Söldner 
herfielen und ihrer so viele erschlugen, daß kaum zehn entrannen '). 
Wann Christoph wieder auf die Seite des Königs Matthias 
getreten, können wir nicht sagen; wahrscheinlich geschah es erst 
nach der Einnahme Wiens durch die Ungarn, denn nachher noch 
wurde Feldsberg von den Ungarn mit Gewalt bezwungen * 2 ). Es 
blieb den Liechtensteinern auch schwerlich eine andere Wahl. Oester 
reich und Mähren waren in den Händen des Königs Matthias, 
der noch dazu mit König Wladislaw von Böhmen zu Jglau 
i486 ein Bündniß gegen den Kaiser schloß. Dieser war draußen 
im Reich und schien seine Erblandc aufgegeben zu haben; Maxi 
milian, der römische König, war in den Niederlanden festgehalten, 
und so stand nirgends Hülfe und Besserung in Aussicht. Wahr 
scheinlich war es Christoph, welcher der Zusammenkunft in Jglau 
beiwohnte, und nicht Heinrich 3 4 ). In diesem Jahre erhielt er auch 
von Matthias die Belehnung mit Nikolsburg und den übrigen 
mährischen Lehens. Christoph war auch bei dem mährischen Land 
tage anwesend, den Matthias in dem gleichen Jähre zur Schlich 
tung der Streitigkeiten unter dem Adel selbst und zwischen Adel 
und Bürger zu Brünn abhielt 5 ). 
Im nachfolgenden Jahre scheint Christoph den Krieg gegen 
die Kaiserlichen in Oberösterreich geführt zu haben, bis des Kaisers 
Hauptmann im Lande ob der Enns, Gotthard von Stahremberg 
einen Waffenstillstand mit ihm abschloß, in welchem alle Leute, 
Unterthanen, Schlösser und Ortschaften Christophs mit inbegriffen 
waren. Der Kaiser gab seine Genehmigung dazu zu Nürnberg 
-) Kurz, K. Friede. IV. 2. Bd. 161. 
2 ) Lichnowsky, VIII. 117. 
3 ) Pilcirz, Mor. hist. II. 104; Pessina, Mars Mor. 895 — nen 
nen, wie oben erwähnt, Heinrich. 
4 ) Liecht. Archiv B. 59. 
5 ) Pessina, o. a. O. 889. 
32
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.