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und König Matthias von Ungarn. Kaiser Friedrich, der einen
so mächtigen Nachbar wie Matthias nicht auch als Herrn von
Böhmen, Mähren und Schlesien sehen konnte, stellte sich natür
lich auf des ersteren Seite und der Kampf mit dem anderen
war unausbleiblich. Die beiderseitigen Vasallen, deren es viele
gab, befanden sich also wiederum in der Lage, zwischen zwei
Herren entscheiden zu müssen. Es ist, als ob sich der alte Streit
erneuert, nur daß die Namen sich ändern und der mächtigere König
Matthias an die Stelle des Erzherzogs Albrecht tritt. Es sind
auch die alten Namen der österreichischen Edelherren, die Potten-
dorf, Hohenberg, Eberstorf, Buchheim, dazu Ulrich von Grafeneck,
der wieder lange die Partei des Kaisers gehalten hatte, und von
den liechtensteinischen Brüdern Heinrich, der unternehmendste und
thatenlustigste, obwohl er hinkte und dafür wohl den Namen Clau-
dus führte. Sie kommen zu König Matthias mit den alten Be
schwerden, daß der Kaiser die Lande vor den Räubern und Un
ruhestiftern und gegen die Angriffe der hussitischen Böhmen nicht
zu schirmen vermöge, daß er die Rechte des Landes mißachte
u. s. w. Der König verspricht ihnen seinen Schutz und verheißt
ohne ihr Wissen und Wollen keine Einigung mit dem Kaiser
einzugehen (13. Juni 1472). Als Schiedsrichter oder Vermittler
auftretend, zeigte er das Geschehene dem Kaiser an und empfiehlt
ihm die Oesterreicher bei ihren Rechten zu lassen und ihnen ein
gnädiger Herr zu sein. Friedrich, die Bedeutung der Sache
erkennend, beeilt sich, sie in Güte beizulegen und erklärt dem
Könige am 9. September zu Neustadt, daß er in Folge des mit
ihm gemachten Vertrages Heinrich von Liechtenstein und die ande
ren genannten Edelherren wieder in Gnaden aufnehme, wogegen
diese ihrerseits am 9. December zu Graz geloben, nichts wider
den Kaiser zu unternehmen ‘).
') Die Aktenstücke darüber in Vlonnin. Habs!,. 1. Abth. II. 3. 6.
14. 19—24; vgl. Lichnowskh VII. 133 und dazu gehörige Regg.; Chmel,
Regg. K. Friede. IV. Nr. 6634.