Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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und König Matthias von Ungarn. Kaiser Friedrich, der einen 
so mächtigen Nachbar wie Matthias nicht auch als Herrn von 
Böhmen, Mähren und Schlesien sehen konnte, stellte sich natür 
lich auf des ersteren Seite und der Kampf mit dem anderen 
war unausbleiblich. Die beiderseitigen Vasallen, deren es viele 
gab, befanden sich also wiederum in der Lage, zwischen zwei 
Herren entscheiden zu müssen. Es ist, als ob sich der alte Streit 
erneuert, nur daß die Namen sich ändern und der mächtigere König 
Matthias an die Stelle des Erzherzogs Albrecht tritt. Es sind 
auch die alten Namen der österreichischen Edelherren, die Potten- 
dorf, Hohenberg, Eberstorf, Buchheim, dazu Ulrich von Grafeneck, 
der wieder lange die Partei des Kaisers gehalten hatte, und von 
den liechtensteinischen Brüdern Heinrich, der unternehmendste und 
thatenlustigste, obwohl er hinkte und dafür wohl den Namen Clau- 
dus führte. Sie kommen zu König Matthias mit den alten Be 
schwerden, daß der Kaiser die Lande vor den Räubern und Un 
ruhestiftern und gegen die Angriffe der hussitischen Böhmen nicht 
zu schirmen vermöge, daß er die Rechte des Landes mißachte 
u. s. w. Der König verspricht ihnen seinen Schutz und verheißt 
ohne ihr Wissen und Wollen keine Einigung mit dem Kaiser 
einzugehen (13. Juni 1472). Als Schiedsrichter oder Vermittler 
auftretend, zeigte er das Geschehene dem Kaiser an und empfiehlt 
ihm die Oesterreicher bei ihren Rechten zu lassen und ihnen ein 
gnädiger Herr zu sein. Friedrich, die Bedeutung der Sache 
erkennend, beeilt sich, sie in Güte beizulegen und erklärt dem 
Könige am 9. September zu Neustadt, daß er in Folge des mit 
ihm gemachten Vertrages Heinrich von Liechtenstein und die ande 
ren genannten Edelherren wieder in Gnaden aufnehme, wogegen 
diese ihrerseits am 9. December zu Graz geloben, nichts wider 
den Kaiser zu unternehmen ‘). 
') Die Aktenstücke darüber in Vlonnin. Habs!,. 1. Abth. II. 3. 6. 
14. 19—24; vgl. Lichnowskh VII. 133 und dazu gehörige Regg.; Chmel, 
Regg. K. Friede. IV. Nr. 6634.
	        

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