Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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der wohl einsah, daß mit ihm, wenn er ihn von sich gäbe, sein 
eigener Einfluß dahin sein würde, wußte beständig jener Forde 
rung auszuweichen und behielt den jungen König bei sich. Fried 
richs persönliche Charakterfehler, seine Schwäche, seine Geldbe 
dürftigkeit, seine Abhängigkeit von den verschiedensten Räthen, 
die seine Person selbst mit einer Anzahl intrignirender Parteien 
umgaben, vermehrten das Uebel. Oesterreich, das inmitten lag, 
war am schlimmsten daran, und wurde gar nicht regiert. Aus 
gesetzt den Einfällen und Verwüstungen, von der einen Seite 
der mährischen Räuber und Freibeuter, von der anderen der un 
garischen, die sich selbst im Lande festsetzten, litt es außerordent 
lich und wurde alsbald noch von der Privatleidenschast einiger 
Ehrgeizigen aufgeregt. 
Die Lage der liechtensteinischen Besitzungen, welche sie ganz 
besonders den Schädigungen durch die räuberischen Einfälle aus 
setzte, mußte ihre Herren früh in dies öffentliche Wirrsal, in die 
allgemeine Noth mit hineinziehen, und es war nur natürlich, 
daß sie, selber bedrängt, an die große Partei des Landes, an die 
Stände, sich anschlossen. Diese waren wenigstens einig und ge 
schlossen und auch bereit für das Wohl des Landes zu handeln, 
ob man immer ihre sonstigen Forderungen, zumal die, den jun 
gen Ladislaus in ihrer Mitte zu Wien erziehen zn lassen, gerecht 
oder ungerecht finden mag. Wie die Liechtensteiner bei den Uebeln 
des Landes persönlich betroffen waren, zeigt der Vergleich, den 
Graf Ulrich von Cilli mit Pankraz von Galicz und den anderen 
ungarischen und mährischen Raubrittern 1448 vermittelte, worin 
die Herren von Liechtenstein mit ihren Gütern und Leuten in 
Oesterreich und Mähren förmlich eingeschlossen wurden '). Es 
setzte aber dieser Vergleich dem Unwesen kein Ende, und als 
daher aus dem Landtag zu Krems am 3. September 1449 die 
Stände einen kräftigen Kriegszug gegen die Verwüster des Lan 
des beschlossen, war Johann von Liechtenstein einer ihrer vier 
') Thmel, Gesch. Friedrichs IV. 2. Bd. 582.
	        

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