Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

464 
Wilhelm, Johann V. und Heinrich VII. 
Als Georg IV. im Jahre 1444 starb, waren seine sämmt 
lichen Söhne noch unmündig; desgleichen hatte Christoph noch 
keinen mündigen Sohn. Daher setzte dieser damals, um für seinen 
Todesfall Vorsorge zu treffen, Vormünder für seine und seines 
Bruders Kinder ein, nämlich seine Freunde Georg von Buch 
heim und Georg von Pernstein, welche die Erziehung der Kinder 
und die Verwaltung des Besitzes übernehmen sollten, falls er, 
Christoph, aus dem Leben scheide, bevor eines der Kinder mündig 
geworden sei; sobald dieses geschehen, sollten die Vormünder dem 
selben Verwaltung und Erziehung abtreten'). Der vorhergesehene 
Fall ereignete sich wirklich. Christoph starb im nächsten Jahre 
1445 und keiner der Söhne noch der Vetter Wilhelm waren zur 
Mündigkeit gekommen. Jedoch geschah dies schon 1446, in welchem 
wir Johann V., der sich somit als den ältesten zeigt, als den 
Vertreter des Hauses finden. Als solcher überlieferte er die Habe 
von Ulrichs hinterlassener, auch bereits verstorbener Gemahlin 
Ursula an Ulrich von Stubenberg, ihren Vaters. 
Im nächsten Jahre 1447 erscheint aber auch der Vetter 
Wilhelm, Christophs Sohn, als mündig neben Johann in 
Vertretung der übrigen Geschwister. Sie hatten einen Streit mit 
Beatrix, Hansens des Oberhaimers Tochter, und deren Gemahl 
Georg von Ror über die Feste Jdungspeugen, welchen Streit 
der Landmarschall Graf Bernhard von Schaumberg gegen die 
Ansprüche der Liechtensteiner entschied 3 ). Sie mußten die Feste 
aufgeben. So stehen Johann und Wilhelm auch in den folgenden 
Jahren zusammen. Im Jahre 1448 quittiren beide als Erben 
ihrer Großmutter Anna von Zclking, welche nach dem Tode ihres 
ersten Gemahls Heinrich V. Rudolf von Liechtenstein-Murau ge- 
') Liecht. Archiv. G. 18. 
2) Dd. 33. 
3 ) F. 27.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.