Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

458 
nicht mehr Theil. Er starb noch im Jahre 1445. In seinem 
Testament bedachte er alle seine Angehörigen und Diener; alle 
Edelherren in seinem Dienste, deren zwölf waren, erhielten je ein 
Pferd und ein Geldgeschenk, alle Edelfräulein im Dienste seiner 
Gemahlin je ein seidenes Kleid und ein Geschenk von 20 Gold 
stücken; allen denen, die er in seinem Leben in Krieg und Frieden 
geschädigt habe, solle man die Entschädigung, falls sie ihnen gebühre, 
zukommen lassen, damit sie nicht auf seiner Seele laste '). Das 
Silbergeschirr, welches Hedwig die Wittwe des Grafen von Pösing 
und St. Georg an Christoph versetzt hatte, wurde laut ihrer 
Quittung v. 1447 2 * ) durch Hans und Georg von Liechtenstein an 
dieselbe zurückgestellt. 
Es ist selten, daß wir Christophs II. Bruder Georg IV., 
dessen im Jahre 1444 erfolgten Tod wir schon erwähnt haben, 
für sich allein begegnen, wie denn überhaupt die Mitglieder der 
Familie in allen Dingen einträchtig zusammengehalten haben und 
in den Angelegenheiten des Hauses gemeinsam handeln. Im Jahre 
1424 kämpfte er mit dem Herzog Albrecht, dem er eine Truppe 
von Rittern und Knechten zugeführt hatte, in Mähren gegen die 
Hussiten, von denen damals auch Lundenburg eingenommen worden 
war 2 ). Er war cs, dem im Jahre 1427 Afra von Wallsee, 
Hartneids VI. und Albers Stuchsen von Trautmannsdorf Wittwe, 
aus gutem Willen ihr Leibgeding, die Feste Hagenberg, für die 
Familie übergab 4 ). 1430 war er. mit ein Zeuge der Unterwerfung 
Ottos von Meißan unter den Willen des Herzogs Albrecht 5 ). 
1434 übertrug Anna von Liechtenstein, Hartneids V. Tochter, die 
später Ludwig von Eckartsau heirathcte, Vollmacht an Georg und 
übergab ihm alle ihre Güter 6 ). Mehrere unbedeutende Angelegen- 
>) Liecht. Archiv G. 19-21. 
-) Dd. 34. 
3) T. 29. 
o R. 12. 
5 ) Lich N owsky V. Regg. 2854. 
6 ) Liecht. Archiv O. 3.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.