Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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von Vettau Klage geführt, der, im alten Streit befangen, sich 
einem schon 1441 gefällten Schiedsrichterspruch nicht fügen wollte, 
sondern mit Raub und Brand zu wüthen fortfuhr. Am 20. März 
wurde zunächst auf drei Jahre eine Art von Friede abgeschlossen, 
wonach freier Verkehr zwischen Oesterreich und Mähren stattfin- 
den, alle Feindseligkeiten eingestellt und alle weiteren räuberischen 
Angriffe und Verbrechen bestraft werden sollten; alle Civilklagen 
wurden vor die ordentlichen Gerichte verwiesen, und wegen der 
früheren Beschädigungen und der Klagen auf Schadenersatz sollten 
zu einem Schiedsgericht vier Personen aus jedem Lande ernannt 
werden, denen Christoph von Liechtenstein zum Obmann gegeben 
wurde. Sie sollten auf einem zu Pfingsten in Znaim abzuhal 
tenden Tage wieder zusammenkommen und ihre Entscheidungen 
treffen; wer sich denselben nicht füge, sei vor dem ordentlichen 
Gericht zu belangen. 
Dieser Vertrag war wohl abgeschlossen, aber manches noch 
der Zukunft überlassen und somit ein endlicher Ausgleich nicht 
hergestellt. Die Reibungen dauerten fort, zumal der Hauptunruhe 
stifter Hans von Vettau sich nicht fügte, und so wurden auch die 
Verhandlungen fortgesetzt oder zu verschiedenen Malen wieder an 
geknüpft. So traten am 16. Juni wiederum Christoph von Liech 
tenstein, Rüdiger von Stahremberg, Albrecht von Eberstorf und 
Niklas Truchseß voll Stetz als kaiserliche Bevollmächtigte mit 
den Abgeordneten der mährischen Stände zu Bocherlitz zusam 
men, welche Stadt, früher von Christoph von Liechtenstein erobert'), 
ihm in diesem Jahr, wie wir oben gesehen, vom Kaiser versetzt 
worden war. Sie schlossen einen bis zuin Michaelstage dauernden 
Frieden ab und setzten zur Ausgleichung eine Tagsatzung auf den 
25. Juli fest. Der Kaiser bestätigte diese Abmachungen am 
22. Juni; doch wurde bereits Anfang September wieder verhan 
delt, bis endlich im März 1446 der definitive Friede zu Stande 
kam 2). Christoph nahm aber an diesen letzten Unterhandlungen 
') Wurmbrand p. 206. 
2 ) Chmel, Gesch. K. Friedrichs IV. 2. Bd. 330 ff.
	        

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