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von Vettau Klage geführt, der, im alten Streit befangen, sich
einem schon 1441 gefällten Schiedsrichterspruch nicht fügen wollte,
sondern mit Raub und Brand zu wüthen fortfuhr. Am 20. März
wurde zunächst auf drei Jahre eine Art von Friede abgeschlossen,
wonach freier Verkehr zwischen Oesterreich und Mähren stattfin-
den, alle Feindseligkeiten eingestellt und alle weiteren räuberischen
Angriffe und Verbrechen bestraft werden sollten; alle Civilklagen
wurden vor die ordentlichen Gerichte verwiesen, und wegen der
früheren Beschädigungen und der Klagen auf Schadenersatz sollten
zu einem Schiedsgericht vier Personen aus jedem Lande ernannt
werden, denen Christoph von Liechtenstein zum Obmann gegeben
wurde. Sie sollten auf einem zu Pfingsten in Znaim abzuhal
tenden Tage wieder zusammenkommen und ihre Entscheidungen
treffen; wer sich denselben nicht füge, sei vor dem ordentlichen
Gericht zu belangen.
Dieser Vertrag war wohl abgeschlossen, aber manches noch
der Zukunft überlassen und somit ein endlicher Ausgleich nicht
hergestellt. Die Reibungen dauerten fort, zumal der Hauptunruhe
stifter Hans von Vettau sich nicht fügte, und so wurden auch die
Verhandlungen fortgesetzt oder zu verschiedenen Malen wieder an
geknüpft. So traten am 16. Juni wiederum Christoph von Liech
tenstein, Rüdiger von Stahremberg, Albrecht von Eberstorf und
Niklas Truchseß voll Stetz als kaiserliche Bevollmächtigte mit
den Abgeordneten der mährischen Stände zu Bocherlitz zusam
men, welche Stadt, früher von Christoph von Liechtenstein erobert'),
ihm in diesem Jahr, wie wir oben gesehen, vom Kaiser versetzt
worden war. Sie schlossen einen bis zuin Michaelstage dauernden
Frieden ab und setzten zur Ausgleichung eine Tagsatzung auf den
25. Juli fest. Der Kaiser bestätigte diese Abmachungen am
22. Juni; doch wurde bereits Anfang September wieder verhan
delt, bis endlich im März 1446 der definitive Friede zu Stande
kam 2). Christoph nahm aber an diesen letzten Unterhandlungen
') Wurmbrand p. 206.
2 ) Chmel, Gesch. K. Friedrichs IV. 2. Bd. 330 ff.