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Brüder Christoph und Georg zu Mistelbach gestiftet hatten, wegen
Baufälligkeit des Schlosses nach dem Spital zu Feldsberg über
tragen^). Dies war das Todesjahr Georgs, für dessen Kinder
Christoph zu Vormündern Georg von Buchheim und Johann
von Bernstein bestellte 2 ), während er mit der Wittwe desselben
Hedwig von Pottendorf einen Vertrag machte, wonach sie ver
sprach, gegen Zahlung von jährlich hundert Pfund Wiener Pfen
nige ihr Lebenlang zu Nicotsburg zu bleiben, nicht wieder zu
heirathen und bei ihrem Tode alle ihre fahrende Habe und
Kleinodien ihren Kindern und dem Stamm und Haus der Liechten
steiner zu hinterlassen 3 ).
Christoph überlebte seinen Bruder nicht lange, doch war
er noch im Jahre seines Todes thätig für den Kaiser Friedrich.
Die Fehden und Unruhen an der mährisch-österreichischen Gränze,
worunter insbesonders die liechtensteinischen Besitzungen leiden
mußten, nahmen kein Ende. Ein jeder der österreichischen Herren
suchte sich ans eigene Hand durch Vertheidigung und Wiederver
geltung zu helfen, doch fanden die mährischen Unruhestifter und
Räuber im eigenen Lande hinlänglichen Schutz. Der Kaiser,
überall anderswo beschäftigt und festgehalten, suchte endlich durch
Verhandlung mit den mährischen Landständen zum Ziele zu kom
men und Frieden und Ruhe herbeizuführen und ordnete zu diesem
Zwecke eine Anzahl Bevollmächtigte ab, nämlich Christoph von
Liechtenstein, kaiserlichen Rath, den Landmarschall von Oesterreich
Rüdiger von Stahrcmberg, den Abt von Geras, den Pröpsten
von Klosterneuburg, Georg von Bnchheim, Sigmund von Eber
storf, Ulrich Eizinger von Eizing, Wilhelm Ebser, Niclas Truchseß
zu Stetz und zwei Bürger von Wien Andreas Hilbrand und
Reinhard Zettlinger. Die Vollmacht war am 2. März 1445
ausgestellt, die Verhandlungen begannen zu Znaim am 7. März.
Es wurden insbesondere von österreichischer Seite gegen Hanö
■) Liecht. Archiv Bb. 15.
2) G. 18.
3) L. * 15, Fol. 311.