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nealogen irrthümlich sind, geht aus einer Menge urkundlicher
Stellen hervor. Es treten auch die beiden Brüder Johann und
Ulrich zum ersten Mal 1412, also mit oder seit dem Tode ihres
Vaters auf, und ebenso beginnt das andere Brüderpaar seine
Rolle mit 1418, dem Todesjahr Heinrichs V.
Vom Jahre 1412 bis 1427 werden die beiden Brüder
Johann IV. und Ulrich häufig, fast von Jahr zu Jahr, erwähnt,
allein beständig zuerst mit beiden Oheimen, sodann mit Hartneid
allein, durch dessen Ansehen sie gedeckt werden, so daß sie nicht
zu selbstständiger Bedeutung, wenigstens in politischer Beziehung,
gelangt zu sein scheinen. Die Erwähnungen, bezüglich welcher
wir auf die Geschichte Hartneids zurückverweisen, drehen sich um
Kauf, Erwerbung und Belehnung. Das Todesjahr Hartneids
scheint auch das ihrige gewesen zu sein, denn nach 1427 werden
sie nicht mehr erwähnt. Doch sie überlebten beide ihren Oheim,
denn noch im genannten Jahre (4. Juni) erscheinen sie mit ihren
beiden Vettern als alleinige Vertreter des Hauses und zwar als
Vormünder der beiden hinterlassenen unmündigen Kinder desselben
Anna und Matthäus. In deren Namen verzichten sie auf den
Burgstall Altenhofen, welchen Hartneid an Reinprecht von Wallsee,
seinen Schwiegersohn, verkauft hatte, nachdem dieser deni früheren
Kanfschilling noch 680 Pfund beigefügt *). Das ist die letzte
Erwähnung beider. Ulrichs Wittwe Ursula, eine Tochter Ulrichs
von Stubenberg, kommt 1446 vor, in welchem Jahre ihr Vater
für die Ausbezahlung des ihr bedungenen Heirathsgutes durch
die Liechtensteiner quittirte * 2 ).
Christoph II. und Georg IV., den beiden bedeutenderen
Söhnen Heinrichs V. 3 ), erging es Anfangs wie ihren Vettern:
sie werden die zwanziger Jahre hindurch nur mit ihrem Oheim
Hartneid genannt, der nach Alter und Ansehen vorzugsweise das
Haus repräsentirte. Wir übergehen diese Erwähnungen; die erste
J ) Notizblatt 1852. Nr. 263; vgl. Liecht. Archiv M. 9.
-) Liecht. Archiv Dd. 33.
3 ) Ueber den dritten Bruder Heinrich VI. s. weiter unten.