Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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hören; desgleichen solle von Kadolt geschehen, und dieser noch 
an seine Schwester und ihre Erben zwei Zehent zu Asparn und 
Groß-Enzersdorf abtreten. So lauteten die Bestimmungen dieses 
Spruches. Zwei Jahre darauf (1417) verzichtete Margaretha, 
zufriedengestellt, gegenüber Wilbnrg und Dorothea auf alle fer 
neren Ansprüche an die Capellensche Hinterlassenschaft *). 
Neben dieser Angelegenheit ging eine zweite her, welche eben 
falls die Capellensche Erbschaft berührte. Eberhard von Capellen 
war einst für Johann von Neuhaus zu Gunsten des alten Pilgrim 
von Bnchheim Bürge geworden, und da der letztere zu Schaden 
gekommen war, so erhoben seine Söhne Pilgrim und Johann 
Ansprüche an das Capellensche Erbe und Heinrich von Liechten 
stein und Georg von Dachsberg erklärten sich in Vertretung 
derselben zum Ersätze für pflichtig, wenn der von Neuhaus seiner 
Schuld nicht genüge 2). Die Neuhaus machten aber für sich 
selbst noch Ansprüche an die Erbschaft. Auch Johann der jüngere 
von Neuhaus war in erster Ehe mit einer Tochter Eberhards 
des Namens Agnes vermählt gewesen und machte noch nach 
ihrem Tode Forderungen auf das ihr vom Vater zugesagte Hei- 
rathsgut. Die Sache kam im Jahre 1417 durch einen Spruch 
des Burggrafen Johann von Maidburg Grafen zu Hardeck 
zum Austrag, der dahin lautete, daß Hartneid an Johann von 
Neuhaus eine Summe von 750 Pfund Wiener Pfennige in zwei 
Terminen zu zahlen habe * 3 ). Auch Kaspar von Stahremberg er 
hielt ein Stück aus der Capellenschen Verlassenschaft. Im Jahre 
1412 belehnte ihn die Herzogin Beatrix anstatt ihrer Brüder, 
der Burggrafen Johann und Friedrich von Nürnberg, denen das 
Lehen gehörte, mit dem Urfar zu Mautern, das Dorothea von 
Liechtenstein zu seinen Gunsten aufgesagt hatte 4 ). In demselben 
Jahre sehen wir Hartueid eine ihm durch die Erbschaft zugefal 
1) Liecht. Archiv M. 7. 
2) Notizblatt 1853. 353 Nr. 27. 
3 ) Liecht. Archiv F. 24. 
4 ) Li chitowsky V. Regg. 1298.
	        

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