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hören; desgleichen solle von Kadolt geschehen, und dieser noch
an seine Schwester und ihre Erben zwei Zehent zu Asparn und
Groß-Enzersdorf abtreten. So lauteten die Bestimmungen dieses
Spruches. Zwei Jahre darauf (1417) verzichtete Margaretha,
zufriedengestellt, gegenüber Wilbnrg und Dorothea auf alle fer
neren Ansprüche an die Capellensche Hinterlassenschaft *).
Neben dieser Angelegenheit ging eine zweite her, welche eben
falls die Capellensche Erbschaft berührte. Eberhard von Capellen
war einst für Johann von Neuhaus zu Gunsten des alten Pilgrim
von Bnchheim Bürge geworden, und da der letztere zu Schaden
gekommen war, so erhoben seine Söhne Pilgrim und Johann
Ansprüche an das Capellensche Erbe und Heinrich von Liechten
stein und Georg von Dachsberg erklärten sich in Vertretung
derselben zum Ersätze für pflichtig, wenn der von Neuhaus seiner
Schuld nicht genüge 2). Die Neuhaus machten aber für sich
selbst noch Ansprüche an die Erbschaft. Auch Johann der jüngere
von Neuhaus war in erster Ehe mit einer Tochter Eberhards
des Namens Agnes vermählt gewesen und machte noch nach
ihrem Tode Forderungen auf das ihr vom Vater zugesagte Hei-
rathsgut. Die Sache kam im Jahre 1417 durch einen Spruch
des Burggrafen Johann von Maidburg Grafen zu Hardeck
zum Austrag, der dahin lautete, daß Hartneid an Johann von
Neuhaus eine Summe von 750 Pfund Wiener Pfennige in zwei
Terminen zu zahlen habe * 3 ). Auch Kaspar von Stahremberg er
hielt ein Stück aus der Capellenschen Verlassenschaft. Im Jahre
1412 belehnte ihn die Herzogin Beatrix anstatt ihrer Brüder,
der Burggrafen Johann und Friedrich von Nürnberg, denen das
Lehen gehörte, mit dem Urfar zu Mautern, das Dorothea von
Liechtenstein zu seinen Gunsten aufgesagt hatte 4 ). In demselben
Jahre sehen wir Hartueid eine ihm durch die Erbschaft zugefal
1) Liecht. Archiv M. 7.
2) Notizblatt 1853. 353 Nr. 27.
3 ) Liecht. Archiv F. 24.
4 ) Li chitowsky V. Regg. 1298.