438
und im Bündniß mit dem Grafen von Hardeck vom Jahr 1399
wird er noch gar nicht erwähnt, wohl aber 1403 im Bündniß
mit König Wenzel. In demselben Jahre erhielt er sammt seinen
beiden Vettern durch Vermächtniß seines Stiefvaters Alber Stuchs
von Trautmannsdorf, mit dem sich Hartneids IV. Wittwe Afra
wieder vermählt hatte, die halbe Feste zu Hagenberg und das halbe
Hans zu Gnandorf '). Im Jahre 1406 leistete er mit seiner
Mutter Afra Verzicht ans alle Ansprüche, die letztere an Otto
von Meißau zu machen hatte * 2 ), überließ ihr aber mit sei
nen Vettern alle ihre Nutzungen, Gülten und Güter, theils
österreichische, theils passauische, theils freieigene Güter, wie
Kätzelsthal, zu Ober- und Nieder-Eibesthal, Mistelbach und
Poisdorf, ihr Leben lang zu haben und zu genießen^).
Hartneid vermählte sich mit Dorothea, einer der Erbtöchter
des Hauses der Capellen. Eberhard II., der letzte dieses viel
genannten, angesehenen und begüterten Geschlechts starb im Jahre
1406 (oder 1408) nur mit Hinterlassung zweier Töchter, der
genannten Dorothea und Wilburg, welche an Georg von Dachs
berg verheirathet gewesen war. Eine dritte Tochter Margaretha
war mit Hartneids älterem Bruder Johann II. vermählt gewesen,
aber wie dieser früh gestorben, sodaß ihr zu erhoffendes Erbe
den beiden Schwestern zufiel. Bei der Theilung kamen Steieregg,
Klingenberg, Schwertberg (die Besitzungen der Capellen waren
vorzugsweise oberösterreichisch) an Hartneid von Liechtenstein. Es
wurden aber auch noch andere Ansprüche geltend gemacht, z. B.
von den Wallseern, Ansprüche, die in dem bereits vorhin er
wähnten Streit des Hauses Liechtenstein mit Reinprecht von
Wallsee mitspielen.
Reinprecht war von Eberhard von Capellen zum Testa
mentsvollstrecker ernannt worden und kam darüber mit den beiden
Erbtöchtern in Streit. Er machte aber auch seinerseits selbst auf
>) Liccht. Archiv. O. 22.
2) Dt. 6.
2) G. 15.