Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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zu Recht und er solle dazu kommen. Heinrich ließ durch Albrecht 
von Buchheim, Haus den Schweinpeckh und Konrad den Vehinger 
sagen, Reinprecht habe ihn nicht geladen, er jenen auch nicht, er 
verlange aber ein offenes, gemeines Landrecht. Wenn wir diese 
urkundliche Erklärung des Burggrasen Johann, an welcher dessen 
Siegel hängt, mit dem von Kurz Erzählten vergleichen, so sehen 
wir zunächst, daß das vom Burggrafen Berichtete dem anderen 
vorausgegangen ist. Es war also darnach jedenfalls Heinrich von 
Liechtenstein, der, wie auch der Herzog selbst zugab, zu wieder 
holten Malen eine Entscheidung durch das ordentliche, offene 
Gericht in der Landesversammlung verlangte. Statt dessen scheint 
Reinprecht von Wallsee eine mehr persönliche Entscheidung durch 
den Herzog gewollt zu haben, welche Heinrich von Liechtenstein 
abwies, sich auf das ordentliche Gericht berufend. Indessen folgte 
er am 25. und 27. März zweimal der Aufforderung des Herzogs 
zur Besprechung; eine spätere Vorladung zu Recht, welche 
Reinprecht veranlaßt hatte, scheint er, gestützt auf sein Recht, ab 
gelehnt zu haben. Darnach konnte dann im Juni in einem Ge 
richt, das Heinrich seiner Zusammensetzung nach wohl nicht aner 
kannte, dasjenige erfolgen, was Kurz erzählt. Diese Auffassung 
der Sache wird dadurch bestätigt, daß Herzog Albrecht schon 
gleich nach jenen vergeblichen Besprechungen mit Heinrich, nämlich 
am 2. April, einen Schiedsspruch in dieser Sache zu Gunsten 
Reinprechts fällte l ), den später das von ihm angestellte Gericht 
wohl nur bestätigte; einen Schiedsspruch aber hatte der abwesende 
Heinrich von Liechtenstein durchaus nicht verlangt, sondern ein 
Gericht. Das Verfahren Herzog Albrechts wird dadurch erklärlich, 
daß Reinprecht von Wallsee sein Hofmeister und Hauptmann ob 
der Enns war. 
Mit dem Burggrafen Johann von Maidburg Grafen zu 
Hardeck scheint Heinrich überhaupt treue Freundschaft gehalten zu 
haben. Des Bündnisses von 1399 haben wir schon gedacht. Im i) 
i) Lichnowsky V. Regg. 1701.
	        

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